23. Februar 2020

„Die Stadt wird gebeten, durch Umsetzung des Mieterstrom-Gesetzes und somit Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern von Mietshäusern der städtischen Wohnungsbaugesellschaf­ten in Bogenhausen einen Beitrag zur Entlastung der dort wohnhaften Mieter und darüber hinaus einen weiteren Beitrag zum Gelingen der Energiewende zu leisten.“ Diesen Antrag der CSU-Frak­tion im Kommunalparlament segneten die Lokalpolitiker einstimmig ab.

In der Initiative heißt es weiter: „Der Bezirksausschuss bittet um Auskunft, welchen finanziellen Aufwand seitens der städtischen Wohnungsbaugesellschaften dies nach sich ziehen und um eine Darstellung, wie hoch die Ersparnis für den durchschnittlichen Bewohner sein würde. Eine Umlage der Installationskosten auf die Mieter lehnt der Bezirksausschuss ab.“

Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mietshauses: Wie sieht es damit bei Gebäuden der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Bogenhausen aus? Können Mieter entlastet werden? Pressefoto: Bundesverband Solarwirtschaft / Upmann

Zur Begründung wird angeführt: „Das Mieterstrom-Gesetz, das seit 2017 gilt, erlaubt den vergüns­tigten Bezug von Strom, der auf dem Dach im Haus des Mieters produziert wird und nicht durchs öffentliche Stromnetz fließt. Der Bezirksausschuss befürwortet die Prüfung von Lösungen, die geeignet sein könnten, um die Bewohner von städtischen Wohnungen finanziell zu entlasten.