23. Mai 2020

Von den vier Fahrbahnen der Prinzregentenstraße stadtaus- wie stadteinwärts jeweils eine Autospur „kappen“ und als Fahrradstreifen, besser als Radrennstrecke, ausweisen? Was ist dran an dem Gerücht, das sich in Bogenhausen wie ein Virus verbreitet? Dazu Florian Paul, Radverkehrsbeauftragter der Stadt: „Die Prinzregentenstraße ist bislang nicht Bestandteil der Diskussionen zu Vorschlägen und Ideen für eine Umwidmung von Fahrspuren.“

Weiter erklärte Paul: „Die Verwaltung beschäftigt sich gerade intensiv mit dem Thema der provisorischen Radfahrstreifen im Zuge der Corona-Pandemie. Wir verzeichnen bisher einen deutlichen Anstieg im Radverkehrsaufkommen im Vergleich zum Vorjahr und auch die Unfallzahlenentwicklung deutet auf eine Überlastung der Radverkehrsinfrastruktur hin. Es gibt hierzu bereits zwei Stadtratsanträge und verschiedene Vorschläge aus den Bezirksausschüssen.“

Im Rathaus am Marienplatz steckt nach Aussagen von Kommunalpolitikern in den Schubladen von Planern eine Liste, der zu Folge entlang von 40 Straßen in der Stadt Platz für Autos zu Gunsten von Radlern, also für breite Radwege, weichen soll. Rund 2000 Parkplätze und viele Fahrbahnen für Autos sind betroffen.

Für zehn Abschnitte gibt es wohl bereits konkrete Maßnahmen – wie für die Brienner Straße, die Domagkstraße, die Wasserburger Landstraße oder die Ridlerstraße. Die Fraunhoferstraße lässt grüßen. Dort fielen bekanntlich die Parkplätze für Radstreifen weg, viele Geschäftsinhaber und Anwohner waren auf die Barrikaden gegangen. Hintergrund all dessen ist der Bürger-Radentscheid vom vergangenen Sommer. Unter anderem müssen demnach Radwege in der Stadt mindestens 1,3 Meter breit sein.

Eine Seltenheitsbild: kaum ein Fahrzeug auf der Prinzregentenstraße an einem Sonntagmorgen in Pandemie-Zeiten. Werktags herrscht gleichwohl stadtaus- wie stadteinwärts stets starker Verkehr. Sollten tatsächlich zwei Fahrbahnen für Radfahrer reserviert werden, droht Stillstand. Foto: hgb

Dazu kommt die Ende April in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Autofahrer müssen beim Überholen von Fahrradfahrern bislang „ausreichend Seitenabstand“ einhalten. Künftig gilt ein Mindestabstand von 1,5 Meter, außerorts sind’s sogar zwei Meter. Das bedeutet etwa in der Oberföhringer Straße faktisch ein Überholverbot, weil eben die Straße für Radler und Autos wegen des Mindestabstands zu schmal ist. Das dürfte sicherlich regelmäßig nicht nur „brenzlig“ werden.