8. Juli 2020
Wo auch immer in Bogenhausen: Breite, oft überbreite (Werbe-)Anhänger, Wohnmobile, Wohnwagen in allen Größen und Kategorien, Last- oder Umzugswagen – am Straßenrand dauerhaft abgestellt – verschandeln, weil oft auch verschmutzt, nicht nur das Straßenbild, sie blockieren Parkraum, reichen vielfach gefährlich in Fahrbahnen. Ein ums andere Ärgernis! Permanent!
So – beispielsweise – auf der Isarring-Brücke an der Oberföhringer Straße. Auch der MVG-Bus kann, so die Klage eines Bürgers in einem Antrag an den Bezirksausschuss, die dortige (nicht barrierefreie) Haltestelle nicht richtig anfahren. Per Beschluss der Lokalpolitiker sollten quasi zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden: Verlegung des Busstopps samt barrierefreiem Ausbau und gleichzeitiger Verdrängung der Anhänger.
Zu den rechtlichen Aspekten Andreas Kneißl, Verkehrsfachmann der Polizeiinspektion 22: „Die Situation ist bekannt. Die Anhänger werden alle regelmäßig überprüft. Ein Umparken ist dann erfolgt, wenn sich die Ventilstellungen an einem Fahrzeug verändert haben. Gesetzlich haben wir kaum eine Handhabe, weil ein Anhänger maximal 14 Tage an gleicher Stelle geparkt werden darf. Erst bei längerem Abstellen können wir tätig werden.“
So wurden in der Vergangenheit bereits Verstöße als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Denn: Anhänger, die nur zu Werbezwecken abgestellt werden, benötigen eine Sondernutzungsgenehmigung. Liegt diese nicht vor, gibt’s eine Anzeige. Ist der Anhänger aber, so ein ADAC-Rechtsexperte, mit einem Zugfahrzeug verbunden, gibt es keine zeitliche Einschränkung – vorausgesetzt natürlich, dass beide Fahrzeuge angemeldet sind.
Auf die Initiative im Kommunalparlament reagierte nun die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG): „Die Haltestelle Isarring in Fahrtrichtung Norden wurde vor zehn Jahren an die heute bestehende Position verschoben. Ursprünglich befand sie sich vor dem Brückenbauwerk und musste wegen eines Neubaus dort und den zusätzlichen Grundstückszufahrten auf Veranlassung der Lokalbaukommission (LBK) im Planungsreferat hin verlegt werden.“
Denn: „Unmittelbar auf der Brücke selbst hätte es Schwierigkeiten mit der Erstellung des Fundaments für das Haltestellenschild gegeben, weshalb schließlich die heutige Lage nördlich des Übergangs festgelegt wurde. Tatsächlich ist die Haltestelle nicht kantenrein anfahrbar, da diese nur auf einer Länge von rund 20 Metern mit einem absoluten Halteverbot versehen wurde.“
Zum Antrag: „Unabhängig davon beabsichtigt die MVG auf den in der Oberföhringer Straße verkehrenden Buslinien 188 und 189 ab Beginn des kommenden Schuljahrs Gelenkbusse einzusetzen. Die Folge: der freizuhaltende Anfahrts- und Haltebereich muss verlängert werden. Das bedeutet, dass das Kreisverwaltungsreferat (KVR) den Parkstreifen an der Ostseite auf der nördlichen Hälfte der Brücke Anfang September aufheben wird. Es verbleibt dann noch ein etwa 15 Meter langer Parkstreifen auf der südlichen Brückenhälfte nördlich der Einmündung der Hornsteinstraße.“
Und weiter: „Die Verlegung der Haltestelle auf die Brücke sieht das KVR in Übereinstimmung mit der MVG kritisch. So ist für Fahrgäste das Warten auf der Brücke (fehlender Schutz vor Wind und Regen) sowie der Ein- und Ausstieg (wahrscheinlichere Vereisung im Winter) mit Nachteilen verbunden. Die Errichtung einer Wartehalle oder von Sitzbänken wäre wegen des baulichen Eingriffs in das Bauwerk nicht möglich. Daher wird die Haltestelle an ihrer heutigen Position beibehalten.“
Zudem gehe das KVR geht davon aus, dass mit der Verkürzung des Parkstreifens auch das Abstellen von Werbeanhängern abnehmen wird, zumal der verbleibende Parkraum für Fahrzeugführer auf der direkt darunter verlaufenden Fahrbahn allenfalls im Rückspiegel erkennbar sei. Sollte es wider Erwarten auch künftig zu Beeinträchtigungen auf Grund der Nutzung des Parkstreifens kommen, werde das KVR die Situation erneut prüfen.
Das Baureferat zur Angelegenheit: „Das Verlegen der Haltepositionen auf die Brücke wäre aus konstruktiven Gründen nur mit einem sehr hohen Aufwand möglich, da die Beläge und die Bauwerksabdichtung durch die immer an gleicher Stelle anfahrenden und bremsenden Busse stark in Mitleidenschaft gezogen würden. Die Erweiterung der Aufstellfläche durch Erhöhung des Bordsteins von derzeit zwölf auf die notwendigen acht Zentimeter wäre sehr aufwendig. Die Tragfähigkeit der Brücke müsste mit dieser Zusatzlast erneut statisch nachgewiesen werden. Zudem wäre über die komplette Länge der Brücke ein höheres Brückengeländer notwendig. Es ist daher nicht wirtschaftlich darstellbar, das Parken von unerwünschten Anhängern zu verhindern.“