30. Juli 2020

Wiederherstellung des Grüns am Hubschrauberlandeplatz (Anm. d. Red.: gemeint ist nach Inbetriebnah­me des neuen Landeplatzes auf dem Dach des Neubaus in etwa drei Jahren) des Klinikums Bogen­hausen“ – das fordert der Bezirksausschuss auf einen Antrag der Grünen. Das Planungsreferat soll dazu zwei Fragen beantworten:

Liegen dem Referat Pläne vor, ob beziehungsweise für wie lange der Hubschrauberlandeplatz auch nach der Fertigstellung des neuen Dachlandeplatzes weiterhin durch das Klinikum genutzt wird?

Und gibt es für die Zeit nach der Stilllegung des Hubschrauberlandeplatzes einen Freiflächengestal­tungs­plan oder ist ein solcher geplant? Falls nein, ist eine anderweitige Bepflanzung der genannten Fläche vorgesehen oder zugesichert worden?

In der Begründung wird angeführt: „Das Klinikum hat verlauten lassen, den alten Hubschrauber­lan­de­platz noch weiterhin nutzen zu wollen. Wir möchten sicherstellen, dass die Fläche wieder umfas­send begrünt wird, wenn sie nicht mehr aktiv genutzt wird. Ein Freiflächengestaltungsplan wäre eine gute Möglichkeit, dies zu garantieren.“ Auf Nachfrage zu „verlauten lassen“ erhielt unser-bogenhausen.de aber keine Antwort.

Erste Rückfrage bei Ann Sophie Schlosser, stellvertretende Pressesprecherin der München Klinik: „Der Hubschrauberlandeplatz bleibt bis zur Inbetriebnahme des neuen Hubschrauberlandeplatzes auf dem Erweiterungsbau in 2023 in Betrieb. Nach Fertigstellung des Dachlandeplatzes verbleibt ledig­lich an der Stelle des alten Hubschrauberlandeplatzes eine befestigte Fläche.“ Zweite Rück­frage: Was bedeutet „eine befestigte Fläche“?

Der Hubschrauberlandeplatz am Klinikum Bogenhausen: Wie die Fläche ab 2023 nach Inbetriebnahme des Landesplatzes auf dem Dach des Neubaus verwendet wird ist derzeit noch offen.. Foto: hgb

Dazu erklärte Pressesprecher Raphael Diecke für die abwesende Schlosser: „Die finale Entschei­dung zur Betonfläche am Boden ist noch nicht getroffen – schlussendlich spielen unterschiedli­che ökonomische wie ökologische Aspekte in die Bewertung mit rein. Auch eine Teilbegrünung kann eine mögliche Variante sein. Die insgesamt zur Verfügung stehende Fläche für umfangreiche Ausgleichspflanzungen ist zumindest ausreichend und damit besteht keine zwingende Notwendig­keit für einen Rückbau. Klar ist, dass der Platz am Boden bis zur für 2023 geplanten Fertigstellung und Inbetriebnahme des Dachlandeplatzes weiter benötigt wird.“