26. August 2020
Seit zehn Jahren will die russisch-orthodoxe Kirche durch die Tihon-Stiftung als Bauherrin in Englschalking auf dem Grundstück Knappertsbuschstraße 26 / Ecke Bruno-Walter-Ring, parallel zur Grundschule, in Nachbarschaft zum künftigen Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium (WHG), auf knapp 7000 Quadratmeter Grund ein Gotteshaus mit Nebengebäude erstellen. Allein das Geld dazu fehlt offensichtlich! Selbst der Betrag durch Spenden, um einen Kredit aufzunehmen, kann wohl nicht gestemmt werden.
Denn: Mit Bescheid vom 11. August 2014 wurde für das Projekt auf der Flurnummer 575 / 7, Gemarkung Daglfing, die Baugenehmigung erteilt. Diese wurde mit Bescheid vom 4. September 2018 bis einschließlich 11. August 2020 verlängert. „Am 30. Juli 2020 wurde erneut die Verlängerung der Baugenehmigung beantragt. Der Antrag wird derzeit von der Lokalbaukommission (LBK) geprüft“, so Thorsten Vogel, Pressesprecher im Planungsreferat, auf unsere Nachfrage. Da stellt sich unwillkürlich die Frage: Was nun?
Rückblick Oktober 2019: Laut Xaver Finkenzeller, CSU-Fraktionssprecher im Bezirksauschuss, ist die LBK gegen die Pläne: „Die Mitarbeiter haben die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen, als sie das gesehen haben.“ Und auch die Mitglieder des Bezirksausschusses hatten einstimmig – zum dritten (!) Mal – gegen das Mammutprojekt votiert. Die Stiftung plant – die Unterlagen wurden von einem Münchner Rechtsanwaltsbüro eingereicht, sie stammen von einem Architekten aus Berlin – nämlich nun den „Neubau einer Kirche mit Gemeindezentrum, Kindertagesstätte, Seniorenpflegeheim (inkl. Tagespflege) sowie Mitarbeiterwohnungen und Tiefgarage“.
Der L-förmige Komplex mit dem Gotteshaus im Eck sieht auf der einen Seite (zum Bruno-Walter-Ring) einen Riegel mit sechs und auf der anderen Seite einen Trakt mit vier Stockwerken vor. Finkenzeller seinerzeit erst süffisant „in St. Peterburg wäre sowas wohl denkbar“, dann aber außer sich: „So eine Planung habe ich lange nicht gesehen. Das ist eine Vergewaltigung des architektonischen Gebots. Die müsste man kommen lassen und abwatschen. Das Ganze ist eine Katastrophe.“
Und sachlich hatte der Jurist weiter erklärt: „Das ist mit dem Bebauungsplan nicht vereinbar, das passt überhaupt nicht in die Umgebung. Wir wollen nicht noch ein weiteres schwieriges Bauvorhaben an dieser Ecke, wo es mit dem WHG und dem Verkehr doch eh schon schwierig werden wird. Wir können dort vor allem durch die Nebeneinrichtungen keinen zusätzlichen Verkehr gebrauchen.“

Schaut man sich heute das Gelände an – einst zwei mit einem Maschendrahtzaun eingefasste Tennisplätze, später eine „wilde“ Baumschule –, fällt auf: Der Drahtzaum ist mit Matten gegen Einblicke verkleidet, auf dem Areal befindet sich ein weißes, offenes Zelt mit einem Holzaltar für Gottesdienste. Neben der Eingangstür steht ein Dixi-WC. An der Tür hängt ein Zettel „Verhaltensregeln für Gottesdienstbesucher“ unter anderem mit dem Hinweis für „Maximal 100 Besucher“.
Zur Frage „Ist das alles von städtischer Seite aus genehmigt?“ erklärt Vogel: „Dazu liegen der LBK keine Informationen vor. Hier dürfte es sich um unbedeutende Maßnahmen handeln, die wohl noch von der Verfahrensfreiheit gem. Art. 57 BayBO gedeckt sind. Der LBK liegen hierzu keine Beschwerden vor“. Der Art. 57 BayBO bedeutet: „Verfahrensfrei sind Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 Kubikmeter, außer im Außenbereich.“

Zur Finanzierung hatte uns Erzpriester Zabelitch im August 2018 gesagt: „Doch, doch, wir wollen bauen, wir haben noch Hoffnung. Wir haben finanzielle Probleme, wir haben nicht genügend Geld. Wir sammeln weiter Spenden, um von der Bank einen Kredit zu bekommen.“