23. Oktober
Per Dringlichkeitsantrag der SPD beschloss der Bezirksausschuss nach einigem Hin und Her, dass das Kreisverwaltungsreferat (KVR) den Umzug des seit März auf der Wiese vor dem Cosima-Hallenbad an der Ecke Englschalkinger – / Cosimastraße gestrandeten Circus Baldoni auf den Festplatz am Bichlhofweg ermöglicht – dort gibt es Strom- und Wasseranschlüsse – beziehungsweise alternativ einen anderen Standort benennt.

Der Hintergrund: Der aktuelle Standplatz des Zirkus ist vom Kommunalreferat nur bis Ende Oktober an Baldoni verpachtet. Wegen des „Weihnachtszauberwalds“, der – sofern es die Corona-Pandemie erlaubt – von Freitag, 13. November, bis 10. Januar 2021 stattfindet, muss der Zirkus die Fläche räumen. Laut Marko Poggenpohl, Vorsitzender der Untergremiums Kultur, Soziales und Vereine, waren Bemühungen der Zirkus-Verantwortlichen und des Referats um ein Ersatzgelände bislang vergebens.
Deshalb: „Als Alternative bietet sich der Festplatz an der Johanneskirchner Straße an, der 2012 extra für solche Veranstaltungen angelegt worden ist. Hier könnten neben den Zirkusvorstellungen auch weitere Kulturangebote bis Januar angeboten werden“, heißt es in der Initiative.
Bereits bei der Besprechung im Unterausschuss gaben die Grünen zu bedenken, dass in der Vergangenheit auf dem Areal in Johanneskirchen immer ein Christbaumverkauf stattgefunden hat, der Platz folglich bereits vergeben sein könnte. Gunda Krauss hatte erklärt: „Ich bin gegen einen Umzug auf den Festplatz.“
Im Kommunalparlament murrte und belehrte Grünen-Co-Fraktionssprecherin Petra Cockrell: „Ich war von dem Antrag überrascht. Das Referat hat doch mitgeteilt, dass ein Umzug dorthin nicht möglich ist. Sie sollten ihre Anträge besser Ziel führend stellen.“
Poggenpohl konterte Cockrell, die als Viel- und Langrednerin bei dieser Tagung aufgefallen ist und machte klar, dass unterschiedliche Aussagen verschiedener Referate für Verwirrung sorgten: „Das Gelände am Bichlhofweg gehört dem Baureferat / Gartenbau. Vergeben wird es vom KVR. Die Behörde kann es, so die Auskunft, laut Grünanlagensatzung nur für maximal 14 Tage vergeben. Das aber steht in der Grünanlagensatzung gar nicht drin. Da steckt also irgendwo ein Wurm drin.“