06. November
Bürgerpark Oberföhring: Ist 2025 alles aus?
„Das Planungsreferat / die Lokalbaukommission (LBK) wird aufgefordert, die bis 2025 befristete Bau- und Nutzungsgenehmigung der Gebäude (>Baracken<) im Bürgerpark Oberföhring unbefristet zu verlängern und damit den Künstlern der Vereinigung „IBO“ und der Vereinsgemeinschaft (VG) 29 Sicherheit für die Zukunft zu geben. Antwort der Behörde auf diesen Antrag des Bezirksausschusses (gegen die Stimmen der Grünen!): „Eine unbefristete Bau- und Nutzungsgenehmigung ist nicht möglich!“ Droht damit dem Bürgerpark ab 2025 das Aus?
In der Initiative war angeführt worden: „Bislang wurden die Verlängerungen um jeweils zehn Jahre erteilt, woraus sich in vielerlei Hinsicht keine Planungssicherheit für die Nutzer ergibt.“ In der Begründung wird angeführt: „Seit Jahrzehnten nutzen Vereine und Künstler die Baracken des ehemaligen Krankenhauses Oberföhring auf dem städtischen Gelände an der Oberföhringer Straße zur Ausübung und Pflege von Stadtteilkultur. Es ist unstrittig, dass die Gebäude in die Jahre gekommen sind und einige Sanierungsmaßnahmen notwendig werden.“
Und weiter: „Durch die Stadt wurden in der Vergangenheit die Trinkwasserleitungen erneuert, teilweise die Abwasserleitungen instandgesetzt und ausgetauscht sowie einige Dachreparaturen durchgeführt. Größere Maßnahmen, wie die beispielsweise die dringend notwendige Erneuerung der Stromleitungen (Parkbeleuchtung), Putzausbesserungen an den Fassaden und Sanierung von Zugangstreppen werden wegen der stets zeitlichen Nutzungsbegrenzungen nicht erledigt.“
Karin Vetterle, VG 29-Vorsitzende und Vize-Chefin des Kommunalparlaments, hatte erklärt: „Der Bezirksausschuss hat in der Vergangenheit den Vereinen große Unterstützung bei Einzelmaßnahmen in den Gebäuden gewährt. Für die größeren Instandsetzungen sehen wir jedoch grundsätzlich das Bau- und das Kulturreferat/Immobilien in der Pflicht. Von diesen Behörden wurde jedoch signalisiert, dass Maßnahmen erst nach Erteilung einer unbefristeten Bau- und Nutzungsgenehmigung geplant und durchgeführt werden.“ Also ein Hin und Her.
Robert Brannekämper, CSU-Landtagsabgeordneter, seinerzeit klipp und klar in einem Satz: „Die Vereine im Bürgerpark brauchen Planungssicherheit!“
Die LBK führt nun aus: „Für den Bürgerpark gilt der Bebauungsplan vom Oktober 1992, der ausdrücklich von einer Beseitigung der Baracken ausgeht. Bereits im Satzungsbeschluss heißt es, dass die >provisorisch hergerichteten Barackenbauten … nur eine begrenzte Lebensdauer< haben. Eine unbefristete Bau- und Nutzungsgenehmigung ist somit nicht möglich!“
Und weiter: „Auf Grund eines Beschlusses des Stadtrats vom Januar 1985 wurden für die Nutzungen befristete Baugenehmigungen erteilt, die ursprünglich im August 19992 auslaufen sollten. Danach wurde die Genehmigung mehrfach verlängert, zuletzt aktuell bis 2025. Eine darüber hinausgehende Verlängerung ist auf Grund des tatsächlichen Zustands der Baracken aus baurechtlicher Sicht nicht zu vertreten.“
Das Fazit: „Bereits bei der letzten Verlängerung wurde dem Bau- und Kommunalreferat mitgeteilt, dass im Hinblick auf die Anforderung an Standsicherheit und Brandschutz eine weitere Verlängerung nicht möglich ist. Aus Sicht der LBK müssen daher die Nutzungen nach Ablauf der derzeitigen Baugenehmigungen ausgegeben werden.“
Verwandte Artikel:
https://www.unser-bogenhausen.de/2020/09/buergerpark-zwei-kitas-fuer-16-millionen-euro/