06. November

Bürgerpark Oberföhring: Ist 2025 alles aus?

„Das Planungsreferat / die Lokalbaukommission (LBK) wird aufgefordert, die bis 2025 befristete Bau- und Nut­zungs­genehmigung der Gebäude (>Baracken<) im Bürgerpark Oberföhring unbe­fristet zu ver­längern und damit den Künstlern der Vereinigung „IBO“ und der Vereinsgemein­schaft (VG) 29 Sicherheit für die Zukunft zu geben. Antwort der Behörde auf diesen Antrag des Bezirksausschusses (gegen die Stimmen der Grünen!): „Eine unbefristete Bau- und Nut­zungs­genehmigung ist nicht möglich!“ Droht damit dem Bürgerpark ab 2025 das Aus?

In der Initiative war angeführt worden: „Bislang wurden die Verlängerungen um jeweils zehn Jahre er­­teilt, woraus sich in vielerlei Hinsicht keine Planungssicherheit für die Nutzer ergibt.“ In der Be­gründung wird angeführt: „Seit Jahrzehnten nutzen Vereine und Künstler die Baracken des ehema­li­gen Krankenhauses Oberföhring auf dem städtischen Gelände an der Ober­föhringer Straße zur Ausübung und Pflege von Stadtteilkultur. Es ist unstrittig, dass die Gebäude in die Jahre gekommen sind und einige Sanierungsmaßnahmen notwendig werden.“

Und weiter: „Durch die Stadt wurden in der Vergangenheit die Trinkwasserleitungen erneuert, teil­weise die Abwasserleitungen instandgesetzt und ausgetauscht sowie einige Dachreparaturen durch­­­geführt. Größere Maßnahmen, wie die beispielsweise die dringend notwendige Erneuerung der Stromleitungen (Parkbeleuchtung), Putzausbesserungen an den Fassaden und Sanierung von Zugangstreppen werden wegen der stets zeitlichen Nutzungsbegrenzungen nicht erledigt.“

Der Bürgerpark Oberföhring, einst Standort des Krankenhauses, ist seit Jahrzehnten die Heimat vieler örtlicher Vereine, zusammengeschlossen in der Vereinsgemeinschaft (VG) 29. Läuft die Nutzung 2025 aus? Foto: hgb

Karin Vetterle, VG 29-Vorsitzende und Vize-Chefin des Kommunalparlaments, hatte erklärt: „Der Be­­zirksausschuss hat in der Vergangenheit den Vereinen große Unterstützung bei Einzelmaß­nah­men in den Gebäuden gewährt. Für die größeren Instandsetzungen sehen wir jedoch grund­sätz­lich das Bau- und das Kulturreferat/Immobilien in der Pflicht. Von diesen Behörden wurde jedoch sig­nalisiert, dass Maßnahmen erst nach Ertei­lung einer unbefristeten Bau- und Nutzungsge­neh­mi­gung geplant und durchgeführt werden.“ Also ein Hin und Her.

Robert Brannekämper, CSU-Landtagsabgeordneter, seinerzeit klipp und klar in einem Satz: „Die Vereine im Bürgerpark brauchen Planungssicherheit!“

Die LBK führt nun aus: „Für den Bürgerpark gilt der Bebauungsplan vom Oktober 1992, der aus­drücklich von einer Beseitigung der Baracken ausgeht. Bereits im Satzungsbeschluss heißt es, dass die >provisorisch hergerichteten Barackenbauten … nur eine begrenzte Lebensdauer< haben. Eine unbefristete Bau- und Nut­zungs­genehmigung ist somit nicht möglich!“

Und weiter: „Auf Grund eines Beschlusses des Stadtrats vom Januar 1985 wurden für die Nutzun­gen befristete Baugenehmigungen erteilt, die ursprünglich im August 19992 auslaufen sollten. Da­nach wurde die Genehmigung mehrfach verlängert, zuletzt aktuell bis 2025. Eine darüber hinaus­gehende Verlängerung ist auf Grund des tatsächlichen Zustands der Baracken aus baurechtlicher Sicht nicht zu vertreten.

Das Fazit: „Bereits bei der letzten Verlängerung wurde dem Bau- und Kommunalreferat mitgeteilt, dass im Hinblick auf die Anforderung an Standsicherheit und Brandschutz eine weitere Verlänge­rung nicht möglich ist. Aus Sicht der LBK müssen daher die Nutzungen nach Ablauf der derzeitigen Baugenehmigungen ausgegeben werden.“

 

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