09. November
Bürgerversammlungen: online abhalten
„Die Stadt wird aufgefordert, schnellstmöglich Konzepte für Online-Bürgerversammlungen zu entwickeln.“ Diesen Antrag brachte die CSU-Fraktion auf Initiative von Leo Agerer und Hans Hammer im Stadtrat ein.
In der Initiative heißt es: „Sollten die formalen Kriterien für Ladung, Antrags- und Stimmberechtigung nicht einzuhalten oder zu kontrollieren sein oder andere Gründe gegen eine Bürgerversammlung nach Artikel 18 Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern sprechen, ist die Online-Bürgerversammlung als Plattform für Bürgerbeteiligung zu konzipieren, die sich jedoch am Ablauf einer offiziellen Bürgerversammlung orientiert.“ Dabei gelte es zu prüfen, ob „Beschlüsse“ einer solchen Versammlung durch die Verwaltung freiwillig wie ordentliche Bürgerversammlungsbeschlüsse behandelt werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, sind dem zuständigen Bezirksausschuss und dem Stadtrat beschlossene Anträge zur weiteren Bearbeitung zuzuleiten.

Bürgerversammlungen online abhalten – das fordert die CSU-Fraktion im Rathaus per Antrag von der Stadt. Entwurf: Stadt München / Bearb.: hgb
Die Begründung: In Zeiten von Corona fallen voraussichtlich alle terminierten Bürgerversammlungen als Präsenzveranstaltungen in den nächsten Monaten aus. Bürgerversammlungen haben neben der Beschlussfassung zu Anträgen weitere wichtige Funktionen, die auch ohne alle formalen Voraussetzungen nach Artikel 18 GO gewährleistet sind. Zweck der Bürgerversammlung ist die Erörterung örtlicher Angelegenheiten, die Einflussnahme und Mitsprache bei Entscheidungen der Stadt sowie die gegenseitige Unterrichtung von Bürgerschaft und Verwaltung. Die Bürgerversammlung ist ein Podium für Bürger, bei dem ihnen Gelegenheit zum Meinungsaustausch und zur Diskussion örtlicher Probleme gegeben wird.
Und weiter: Einige Gemeinden haben schon Bürgerversammlungen in Online-Formaten durchgeführt. Gegebenenfalls kann auf deren Erfahrungen zurückgegriffen werden.