19. Mai 2021
Bürgermeistergarten: Innen hui, außen pfui
Risse, grau verdreckt, viele Meter dick mit Moos überzogen – so präsentiert sich die Mauer und der Zaun um den Bürgermeistergarten entlang der Händel- und Weberstraße. Den vergammelten Zustand – innen ist alles gepflegt – hatte unlängst eine Anwohnerin im Bezirksausschuss moniert. Wer ist für die Sanierung / Instandhaltung zuständig? Das wollten die Lokalpolitiker von der Stadt wissen. Nun liegen die Antworten vor. Der Plural verdeutlicht die Komplexität.
„Gemäß vertraglicher Regelung ist für die Gebäude und die Einfriedung der Freistaat Bayern zuständig. Auf Anfrage wurde dem Baureferat / Gartenbau von der Nutzerin der Bürgermeistervilla, der Theaterakademie August Everding, geantwortet:
Die Immobilien Freistaat Bayern hat uns die Anfrage „Mauer Bürgermeistergarten“ zukommen lassen. Unsere Stellungnahme (Anm. d. Red.: ungekürzter Originaltext in Amtsdeutsch) nach Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt München:“
[alert-announce]“Nach in Augenscheinnahme der gesamten Umfriedung des Bürgermeistergartens kann davon ausgegangen werden, dass derzeit keine akute Gefährdung für Passanten vorliegt. Ein Angebot zur Komplettsanierung der Umfriedung liegt dem Bauamt bereits vor und beläuft sich auf knapp 150 000 Euro. Auf Grund des erheblichen Kostenaufwands, der nicht aus den derzeitigen Bauunterhaltsmitteln bestritten werden kann, wird nun geprüft, ob eine Teilsanierung vereinzelt schadhafter Mauerkronen notwendig und wirtschaftlich umsetzbar wäre.“
Und weiter: „Die Komplettsanierung wird im bevorstehenden Baubedarfsnachweis für den Einzelhaushaltsplan 2022 als Kleine Baumaßnahme beim Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst angemeldet. Wir hoffen, dass die erforderlichen Mittel dann bereitgestellt werden. Angesichts der aktuellen Haushaltstage im Freistaat ist es allerdings durchaus möglich, dass die Umsetzung der Komplettsanierung leider erst in den darauffolgenden Jahren möglich sein wird.“[/alert-announce]
Nun denn. Mal sehen, welches Ergebnis bei der Prüfung einer „Teilsanierung vereinzelt schadhafter Mauerkronen“ herauskommt.
![](https://www.unser-bogenhausen.de/wp-content/uploads/2021/05/Mauer.jpeg)
Übrigens: Eine „akute Gefährdung für Passanten“ war nicht angeführt worden, vielmehr „Schäden an der Mauer“.