22. Oktober 2021
Alte Radwege in 30er-Zonen: Rückbau!
Nanu, kaum zu glauben: Die Stadt will Radwege rückbauen und damit reduzieren. Gleichwohl das Thema Radwege, Stichwort Bürgerentscheid, seit langer Zeit für politischen Zoff sorgt. Nun hat der Mobilitätsausschuss beschlossen, Tempo-30-Zonen in den kommenden Jahren – wenn in diesen Abschnitten Sanierungsarbeiten anstehen – nach und nach zu „attraktiven bürger- und klimafreundlichen Stadträumen“ umzubauen.
Kurzum: Die Flächen der Radspuren werden zur Verbreiterung der Gehwege genutzt. Radfahrer müssen die Straßen benutzen, sie sich mit den Autofahrern teilen! Der Entscheidung des Mobilitätsausschusses muss die Vollversammlung des Stadtrats noch zustimmen.
Der Hintergrund: In den Fahrbahnen von 30er-Zonen – die erste wurde im November 1983 in der Stadt Buxtehude ausgewiesen, in München gibt es mehr als 330 vor allem in Wohngebieten und entlang von Kitas, Schulen und Krankenhäuser – sind die meist alten Radwege nicht sicher, sind häufig zu schmal, haben keine Sicherheitsabstände zu Parkplätzen und sind schlecht einsehbar. Damit entsprechen sie, so das Referat, „weder den modernen Anforderungen an Radinfrastruktur noch den technischen Regelwerken und den sicherheitsrelevanten Anforderungen.“
Laut Mobilitätsausschuss werde durch den Rückbau künftig mehr Fläche für den Fußverkehr gewonnen, die auch für Sondernutzungen, etwa gastronomische Angebote, genutzt werden könne. Außerdem entstehe Raum für mehr Grün am Fahrbahnrand. „Der Radverkehr wird, wie es die Straßenverkehrsordnung und die technischen Regelwerke für diese Fälle empfehlen, auf die Fahrbahn verlagert. Wo es möglich ist, sollen Fahrradstraßen ausgewiesen werden. Der Mischverkehr gilt in Tempo-30-Zonen in Fachkreisen als sicherste Variante der Verkehrsführung.“
Und, jetzt kommt’s: „Die Umbaumaßnahmen werden stets in Abstimmung mit den örtlichen Bezirksausschüssen erfolgen.“ Man darf gespannt sein – schau mer mal!
Doch keine Maßnahme ohne Ausnahme: „Bei Bedarf können in besonders gelagerten Einzelfällen auch Lösungen geprüft werden, bei denen die Radwege abschnittsweise beibehalten werden, etwa vor Schulen in Bezug auf die Schulwegsicherheit, in Straßen, die optisch und baulich nicht dem Zonencharakter entsprechen und wie Hauptverkehrsstraßen anmuten, oder in Einbahnstraßen, die für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet sind. Für diese Fälle werden die Radwege dann allerdings entsprechend den geltenden Standards umgebaut oder gegebenenfalls auch die ganze Straße neu überplant.