15. November 2021

Prinz-Eugen-Park: Wohin mit den Inseln?

Was in Neubaugebieten (und nicht nur dort) in einigen Kommunen im Landkreis München mach­bar ist, das ist in der Stadt München nicht möglich: „versenkte“ Wertstoffinseln, Unterflurcon­tainer (UFC), also Boxen im Boden für Glas, für Metalle und Kunststoffe. So auch der Fall im Prinz-Eugen-Park an der Cosimastraße, ein Neubaugebiet mit rund 4000 Einwohnern und hoher Baudichte, wo die Wertstoffentsorgung auf Basis Platz sparender UFC geplant war. War!

Denn: Trotz mehrfacher Zusage darf das Kommunalreferat / der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) im Prinz-Eugen-Park wie auch in Freiham oder auf dem Areal der Bayernkaserne keine UFC einrichten. Der Stadt ist es inzwischen nämlich aus Rechtsgründen untersagt, aus den Ge­bühren für die Müllentsorgung Unterflurcontainer zu finanzieren. Das Referat selbst kann die Kosten auch nicht übernehmen.

Gemäß Verpackungsgesetz unterliegt die Sammlung und Verwertung von Verpackungen den Du­alen Systemen. Bei den entstehenden Kosten handelt es sich also nicht um Betriebs bedingte Auf­wendungen des AWM, so dass die Stadt für diese Kosten keine Gebühren erheben kann. Der Ge­bührenzahler hat nämlich einen Anspruch darauf, nur mit Betriebs bedingten Kosten belastet zu werden.

Februar 2021, Ruth-Drexel-Straße im Prinz-Eugen-Park: verschmutzte Wertsstoffcontainer – so wird’s wohl über kurz oder lang an drei Standorten aussehen. Foto: hgb

In einem von allen acht im Bezirksausschuss vertretenen Parteien unterzeichnetem Antrag „Unter­flurcontainer (UFC) Prinz-Eugen-Park: Einbauzusage durch städtische Finanzierung einhalten“ vom 9. Februar reagierte das Referat nach acht Monaten unter Umgehung des Antragtextes (Auszüge):

Seitens des AWM erfolgte am 9. September eine Befahrung des Prinz-Eugen-Parks. Nach Prüfung der ursprünglich für Unterflurcontainer angedachten Standorte in der Ruth-Drexel-Straße 29 und 173 sowie Jörg-Hube-Straße gegenüber Haus kommen gegebenenfalls alle drei Standplätze mit geringfügiger Verschiebung auch als oberirdische Lösung in Frage.

Diese Beurteilung ist auf Grund der noch nicht abgeschlossenen Baumaßnahmen lediglich eine Mo­mentaufnahme und jeder Standort muss dem formellen Genehmigungsverfahren vorbehalten bleiben. Zu den drei Standorten wird ausgeführt:

Juni 2011, Haar, Landkreis München: sieben von 21 Inseln waren damals bereits im Boden versenkt, alles ist rundum sauber, keine Lärmklagen. Stadt München: so geht’s! Archivfoto: ikb

Ruth-Drexel-Str. 29: Hier wäre grundsätzlich gegenüber der Nr. 26 zwischen dem Längsgebäude und dem Weg zum Salzsenderweg die Einrichtung einer oberirdischen Wertstoffinsel denkbar.

Ruth-Drexel-Str. 173: Aktuell sind vor der Ruth-Drexel-Straße 98 Depotcontainer aufgestellt. Sollte hier der Mindestabstand von zwölf Metern zur Wohnbebauung nach Abschluss der Baumaßnahmen nicht eingehalten werden können, sind grundsätzlich verschiedene Lösungen möglich:

Zwischen den Hausnr. 173 und 181 oder zwischen den Hausnr. 130 und 140 könnten fünf Behälter (drei Altglas, zwei Leichtverpackungen / LVP) auggestellt werden. Die Mindestabstände wären zu allen angrenzenden Wohnhäusern eingehalten. Denkbar wäre auch, dort lediglich drei Glasbehälter aufzustellen und die Container für LVP vor dem jetzigen Standort zu belassen. Eine weitere Mög­lichkeit wäre, den bisherigen Standplatz komplett abzuziehen und drei Glasbehälter zwischen den Hausnr. 173 und 181 zu platzieren und die verbleibenden zwei Container für LVP zwischen den Hausnr. 130 und 140 aufzustellen.

Jörg-Hube-Str. gegenüber Nr. 33: In der Parkbucht gegenüber der Hausnr. 33 wäre die Platzie­rung von fünf Wertstoffcontainern grundsätzlich möglich. Der Abstand zur Wohnbebauung beträgt hier 14 Meter. Alternativ wäre auch eine Aufstellung zwischen den Hausnr. 45 und 71 denkbar. Die Mindestabstände wären zu allen angrenzenden Wohnhäusern eingehalten.

Kontrolle der Leerungsfrequenz: Die Entsorgungsfirmen sind verpflichtet, die Leerungsfrequenz dem Bedarf anzupassen. Eine separate Kontrolle der neu eingerichteten Wertstoffinseln kann durch den AWM mangels Zuständigkeit aus gebührenrechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden.

Ups, da muss man schlucken. Ab 2010 fanden Workshops zur Planung des Quartiers statt, im April 2013 stand der Bebauungsplan, seit 2016 wird gebaut, die Wohnungen sind inzwischen fast vollständig bezogen. Nun sind die „angedachten Standorte für die Wertsstoffinseln eine Moment­aufnahme.“ Jetzt fand eine „Befahrung“ zur Prüfung der Standorte statt. Kommentar: überflüssig!