Schilder, Schilder – und noch mehr Schilder? Per Antrag hatte die SPD-Fraktion im Bezirksausschuss gefordert, „fehlende Ortsteilschilder an den Bogenhauser Hauptverkehrsstraßen zu ergänzen.“ Die Mitglieder des Kommunalparlaments hatten die Initiative gebilligt. Schon ein wenig verwunderlich: Bogenhausen ist ein Stadtbezirk, der 13. von 25 in München, hat acht Stadtteile – nämlich die einstigen Ortschaften Bogenhausen, Oberföhring, Daglfing, Denning, Englschalking, Johanneskirchen, Zamdorf und Steinhausen. Folglich also keine „Ortsteile“. Zum Antrag bezog das Baureferat (ablehnende) Stellung.
In der Begründung des Antrags wurde angeführt: „An den Hauptverkehrsstraßen zeigen Ortsteilschilder den Übergang von einem zum anderen Ortsteil an. Oftmals erfolgt dies nur für eine Richtung, so beispielsweise in der Denninger Straße Richtung Osten, aber nicht Richtung Westen. Man weiß also nicht, in welchen Ortsteil man in Richtung Westen hineinfährt – ebenso wenig, aus welchem man in Richtung Osten hinausfährt.“
Im Antwortschreiben des Referats heißt es: „Das Stadtgebiet der Landeshauptstadt besteht offiziell aus 25 Stadtbezirken. Während die Stadtbezirke sprechende Namen haben, erfolgt die Benennung der weiteren Untergliederung in Bezirksteile und Stadtviertel nur durch Nummerierung. Laut unseren Unterlagen stammt die Beschilderung aus der zweiten Hälfte der 1960er-Jahre. Eine flächendeckende Dokumentation der gewünschten Ortsteilbeschilderung wurde zum Zeitpunkt des Aufbaus der Beschilderung nicht angelegt.“
Und weiter: „Alte Ortsteilgrenzen und zugehörige Namen mit stadtgeschichtlichem Hintergrund sind für den Verkehrszeichenbetrieb der Stadt nicht nachvollziehbar und eine Nachverfolgung bzw. Wiederherstellung unsererseits ist nicht möglich. Von einer grundsätzlichen Übereinstimmung alter Ortsteilgrenzen mit den Grenzen der heutigen Stadtviertel kann nach aktueller Sachlage nicht ausgegangen werden.
Die vor Ort noch bestehende Ortsteilbeschilderung gilt bei uns als Altbestand, da sie keine administrative Aufgabe mehr erfüllt. Sie verbleibt vor Ort, solange die Verkehrssicherheit durch sie nicht beeinträchtigt wird. Erneuerungen oder Ergänzungen der Ortsteilbeschilderung beziehungsweise Maßnahmen für den Unterhalt der noch vorhandenen Ortsteilbeschilderung werden nicht mehr durchgeführt.“
Und das ist auch gut so!