„Das Kreisverwaltungsreferat wird gebeten, den Fahrradweg an der Ecke Prinzregenten- / Schu­mannstraße rot zu markieren“ – so eine Initiative Ende 2021 von CSU-Fraktionsmitglied Sabine Geißler im Bezirksausschuss. Die Mitglieder des Kommunalparlaments hatten den Antrag einstim­mig gebilligt. Nun die Antwort dazu vom Mobilitätsreferat: Wird gemacht! Prima! Geht doch!

In der Begründung war ausgeführt worden: An der Einmündung der Schumann- auf die Prinzre­gentenstraße wird der Fahrradweg, der sich direkt neben dem Gehweg befindet und durch Bäume sowie parkende Autos von der Hauptstraße getrennt ist, leicht übersehen. Eine rote Markierung, wie sie bereits an Einmündungen von anderen Seitenstraßen auf die Prinzregentenstraße ange­bracht ist, würde hier Abhilfe schaffen.

Fürwahr: Wer schon einmal mit dem Auto – viele Bürger kaufen dort in einem Feinkostgeschäft ein – oder dem Fahrrad dort unterwegs war, kann den Vorschlag nur begrüßen, denn die eingeschränk­ten Sichtverhältnisse führen immer mal wieder zu zumindest brenzligen Verkehrssituationen.

Das Mobilitätsreferat grundsätzlich in der Antwort: „Roteinfärbungen sind an Örtlichkeiten sinnvoll, an denen ein besonderer Gefahrenbereich verdeutlicht werden soll. Die inflationäre Roteinfärbung von Radwegen möchten wir aber vermeiden, da dies bei den Verkehrsteilnehmern zu einem Ge­wohnheitseffekt führen würde, der dem Sinn der Roteinfärbung zur Verdeutlichung einer besonde­ren Gefahrenstelle widerspricht.“

Den Radweg an der Einmündung der Schumann- in die Prinzregentenstraße (li) wird zwecks erhöhter Sicherheit wie hundert Meter weiter an der Trogerstraße (re) rot eingefärbt. Fotos: hgb

Gleichwohl: „Der benutzungspflichtige Radweg in der Prinzregentenstraße ist durch einen Baum­graben und eine Parkbucht von der Fahrbahn abgesetzt. Da der Radweg verhältnismäßig weit von der Fahrbahn abgesetzt ist und es in der Vergangenheit bereits zu Unfällen an der Stelle ge­kommen ist, kann das Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage bejaht werden. Durch die Roteinfärbung kann der Radweg (und dessen Bevorrechtigung gegenüber der Schumannstraße) verdeutlicht werden. Eine entsprechende Markierung wurde veranlasst Die Ausführung kann witte­rungsbedingt nicht vor Frühjahr / Sommer erfolgen. Die Polizei wurde zur Maßnahme angehört; es gab keine Einwände.