Die Anmeldung für die Grundschulen in München findet dieses Jahr am Mittwoch, 16. März, in allen Münchner Schulgebäuden statt, in denen eine Grundschule untergebracht ist. Die Anmel­dung für die Aufnahme in ein städtisches Tagesheim kann ebenfalls an diesem Tag an der Schule oder jederzeit online unter http://www.muenchen.de/kita abgegeben werden. Alle Informationen zur Schulanmeldung gibt’s auf der Internetseite www.muenchen.de/schuleinschreibung.

Stichwort Schulpflicht: Gemäß Gesetz werden mit Beginn des Schuljahrs 2022 / 23 alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2022 sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurück­gestellt wurden.

Für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September sechs Jahre alt werden, kann der Beginn der Schulpflicht auf das kommende Schuljahr verschoben werden. Über die Einzelheiten informieren die Grundschulen vor Ort im Rah­men des Anmeldeverfahrens. Auch wenn eine solche Verschiebung erwogen wird, muss das Kind zur Schulanmel­dung kommen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Anmeldung unterlässt, kann mit einer Geldbuße belegt werden. Für Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden sind, ist bei der Anmeldung der Zu­rückstellungsbescheid vorzulegen.

Stichwort vorzeitige Einschulung: Bei Kindern, die nach dem 30. September 2016 geboren wurden, haben die Er­ziehungsberechtigten die Möglichkeit, bei der zuständigen Grundschule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung ihres Kinds zu stellen. Für alle Kinder, die nach dem 31. Dezember 2016 geboren wurden, ist ein schulpsychologisches Gut­achten erforderlich. Die Entscheidung über die Schulaufnahme erfolgt durch die Schulleitung. Die Ablehnung des An­trags ist keine Zurückstellung.

Stichwort Rückstellung: Ein Kind, das am 30. September 2022 mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg oder nach gesetzlicher Maßgabe am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Die Zurückstellung soll vor Aufnahme des Unterrichts (13. September) verfügt werden; sie ist noch bis zum 30. November 2022 zulässig, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass die Voraussetzungen für eine Zurückstellung ge­geben sind. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Zuvor hat die Schule die Erziehungsberechtigten zu hören.

Am Mittwoch, 16. März, müssen Kinder, die bis zum 30. September 2022 sechs Jahre alt werden, für den Besuch der Grundschule – im Bild die GS an der Ostpreußenstraße, die anno 1937 offiziell eröffnet worden ist – angemeldet werden.    Foto: hgb

Stichwort Ort der Anmeldung: Grundsätzlich müssen alle Kinder ihre Schulpflicht in der Grundschule erfüllen, in de­ren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sofern sie nicht eine staatlich anerkannte / staatlich geneh­migte private Grundschule besuchen wollen. In der Sprengelgrundschule muss auch die Schulanmeldung erfolgen. Die Schulen erteilen Auskünfte über die Schulsprengel und über die in München bestehenden sonderpädagogischen För­derzentren sowie über alle anderen schulischen Angelegenheiten. Wird das Kind an einer privaten Grundschule an­ge­meldet, ist aus Gründen der Überwachung der Schulpflicht die zuständige Grundschule zu informieren.

Stichwort persönliche Anmeldung: Auf Grund der aktuellen Situation liegt die Durchführung der Schuleinschreibung in der Verantwortung / Ermessen der Schulleitung – Einschreibung in Präsenzform unter Wahrung der aktuell gültigen Hygienebestimmungen oder Einschreibung auf postalischem / digitalem Weg. Im Verhinderungsfall kann eine beauf­tragte Person, die eine schriftliche Vollmacht vorlegen muss, das Kind an der Schule anmelden. Kinder, die am Tag der Anmeldung aus triftigen Gründen nicht vorgestellt werden können, können nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Schulleitung der zuständigen Grundschule angemeldet werden.

Stichwort notwendige Dokumente: Bei der Anmeldung sollen die notwendigen Angaben zur Person des Kinds ge­macht und erforderlichenfalls durch entsprechende Urkunden belegt werden. Im Zweifelsfall sind eventuell vorhandene Sorgerechtsbeschlüsse mitzubringen. Es ist ein Nachweis des Gesundheitsreferats über eine Schuleingangsuntersu­chung vorzulegen oder bis zum Schuljahresbeginn nachzureichen. Die Teilnahme ist gesetzlich verpflichtend und erfolgt auf Einladung des Gesundheitsreferats innerhalb der letzten zwei Jahre vor Aufnahme in die erste Jahrgangsstufe. In­formationen zur Gesundheitsuntersuchung, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht wie üblich stattfinden kann, finden sich unter www.muenchen.de/rseu. Nach Möglichkeit sollte zudem auch der Übergabebogen der besuchten Kinderta­geseinrichtung vorgelegt werden. Ein in einem Heim untergebrachtes Kind kann von der Heimleitung angemeldet wer­den.

Stichwort Anmeldung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache: Die zuständige Grundschule kann ein Kind, das weder eine Kindertageseinrichtung noch einen Vorkurs gemäß dem Bayerischen Integrationsgesetz besucht hat und bei dem im Rahmen der Schulanmeldung festgestellt wird, dass es nicht über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügt, von der Aufnahme zurückstellen und das Kind verpflichten, im nächsten Schuljahr eine Kindertageseinrichtung mit integriertem Vorkurs zu besuchen.

Stichwort Anmeldung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf: Schulpflichtige mit sonderpädagogi­schem Förderbedarf erfüllen ihre Schulpflicht durch den Besuch der allgemeinen Schule oder der Förderschule. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, an welchem der im Einzelfall rechtlich und tatsächlich zur Verfügung stehenden schulischen Lernorte ihr Kind unterrichtet werden soll. Die Schulanmeldung erfolgt an der Sprengelgrundschule, priva­ten Grundschule oder am Förderzentrum nach den Bestimmungen der Volksschulordnung. In Betracht kommen kann auch der Besuch einer Grundschule mit dem Schulprofil „Inklusion“. Für Nichtsprengelkinder ist eine Zuweisung zu be­antragen. Die Entscheidung trifft das Staatliche Schulamt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten.