Rechts vor links gilt für Autofahrer an der flächenmäßig sehr großen Kreuzung Robert-Heger- / Meistersinger- / Knappertsbuschstraße in Englschalking. Doch offensichtlich ist rechts vor links nicht jedem motorisierten Verkehrsteilnehmer geläufig. Immer wieder kommt es zu brenzligen Situationen. Bislang fast ausschließlich für die Belange der Radfahrer zuständig, kam nun ein Antrag der Grünen im Bezirksausschuss, der in erster Linie die Autofahrer betrifft: Die Kreuzung soll umgestaltet werden. Der Beschluss der Lokalpolitiker fiel einstimmig aus.
„Die Stadt wird gebeten, an der Kreuzung die beiden Inseln zu entfernen und einen Kreisverkehr mit einer begrünten Insel in der Mitte einzurichten. Eine mögliche Markierung zur Querung für Fußgänger ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung (StVO).“
In der Begründung der Initiative wird ausgeführt: „Durch eine Mittelinsel wird allen Verkehrsteilnehmern eine übersichtlichere Situation geschaffen. Die Verkehrsschilder der Insel an der Meistersingerstraße wurden schon mehrmals touchiert. Wenn mittels Abmarkierungen die Querung verdeutlicht werden, können besonders ältere Menschen aus dem Freischütz-Einkaufszentrum sicher queren.“
Und weiter: „Der gerade, breite Abschnitt Robert-Heger-Straße verleitet Autofahrer oft zu schnellerem Fahren. Es ist zu beachten, dass der Prinz-Eugen-Park fast vollständig bezogen ist, die Post in der Meistersingerstraße und auch die Geschäftspassage im Hof der Freischützstraße für dieses Quartier zuständig ist. Zudem würde die Umgestaltung mit einer Mittelinsel nicht nur die Verkehrssituation entspannen, sondern auch zur Verschönerung des Straßenbilds beitragen. Eine Bepflanzung der Mittelinsel mit Stauden, wie beim Huezziplatz in Johanneskirchen vorgesehen, wäre auch hier wünschenswert. Damit könnte auch ein Beitrag zum Klima- und Artenschutz im öffentlichen Raum geleistet werden.“
Doch warum wird von >einer möglichen Markierung zur Querung für Fußgänger gemäß Straßenverkehrsordnung< geschrieben. Warum werden nicht vier Zebrastreifen genannt? Die Bedingungen dafür dürften erfüllt sein bzw. werden spätestens dann erfüllt, wenn am neuen Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium (WHG) am Salzsenderweg der Unterricht aufgenommen wird. Laut den Vorschriften „kann ein Zebrastreifen nur angelegt werden, wenn auf beiden Seiten von beleuchteten Straßen auch Gehwege vorhanden sind. Und es darf maximal ein Fahrstreifen pro Richtung überquert werden. Außerdem muss es erforderlich sein, dem Fußgänger Vorrang zu gewähren. Das ist dann der Fall, wenn zum Beispiel das Fußgängeraufkommen das nötig macht.“ Das Fußgängeraufkommen beträgt „mindestens 50 Personen pro Werktagsstunde bei mindestens 200 Autos in der gleichen Stunde.“
Und wenn schon denn schon: Die Radwege im Kreuzungsbereich sollten rot markiert werden.