Rechts vor links gilt für Autofahrer an der flächenmäßig sehr großen Kreuzung Robert-Heger- / Meistersinger- / Knappertsbuschstraße in Englschalking. Doch offensichtlich ist rechts vor links nicht jedem motorisierten Verkehrsteilnehmer geläufig. Immer wieder kommt es zu brenzligen Situationen. Bislang fast ausschließlich für die Belange der Radfahrer zuständig, kam nun ein An­trag der Grünen im Bezirksausschuss, der in erster Linie die Autofahrer betrifft: Die Kreuzung soll umgestaltet werden. Der Beschluss der Lokalpolitiker fiel einstimmig aus.

„Die Stadt wird gebeten, an der Kreuzung die beiden Inseln zu entfernen und einen Kreisver­kehr mit einer begrünten Insel in der Mitte einzurichten. Eine mögliche Markierung zur Querung für Fußgänger ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung (StVO).“

In der Begründung der Initiative wird ausgeführt: „Durch eine Mittelinsel wird allen Verkehrsteilneh­mern eine übersichtlichere Situation geschaffen. Die Verkehrsschilder der Insel an der Meistersin­gerstraße wurden schon mehrmals touchiert. Wenn mittels Abmarkierungen die Querung verdeut­licht werden, können besonders ältere Menschen aus dem Freischütz-Einkaufszentrum sicher que­ren.“

Und weiter: „Der gerade, breite Abschnitt Robert-Heger-Straße verleitet Autofahrer oft zu schnelle­rem Fahren. Es ist zu beachten, dass der Prinz-Eugen-Park fast vollständig bezogen ist, die Post in der Meistersingerstraße und auch die Geschäftspassage im Hof der Freischützstraße für dieses Quartier zuständig ist. Zudem würde die Umgestaltung mit einer Mittelinsel nicht nur die Verkehrs­situation entspannen, sondern auch zur Verschönerung des Straßenbilds beitragen. Eine Bepflan­zung der Mittelinsel mit Stauden, wie beim Huezziplatz in Johanneskirchen vorgesehen, wäre auch hier wünschenswert. Damit könnte auch ein Beitrag zum Klima- und Artenschutz im öffentlichen Raum geleistet werden.“

Die zwei kleine Inseln an der Kreuzung Robert-Heger- / Meistersinger- / Knappertsbuschstraße sollen. entfernt und in der Mitte eine runde Insel für einen Kreisverkehr eingerichtet werden.   Foto: hgb

Doch warum wird von >einer möglichen Markierung zur Querung für Fußgänger gemäß Straßenver­kehrsordnung< geschrieben. Warum werden nicht vier Zebrastreifen genannt? Die Bedingungen dafür dürften erfüllt sein bzw. werden spätestens dann erfüllt, wenn am neuen Wilhelm-Hausen­stein-Gymnasium (WHG) am Salzsenderweg der Unterricht aufgenommen wird. Laut den Vor­schriften „kann ein Zebrastreifen nur angelegt werden, wenn auf beiden Seiten von beleuchteten Straßen auch Gehwege vorhanden sind. Und es darf maximal ein Fahrstreifen pro Richtung über­quert werden. Außerdem muss es erforderlich sein, dem Fußgänger Vorrang zu gewähren. Das ist dann der Fall, wenn zum Beispiel das Fußgängeraufkommen das nötig macht.“ Das Fußgängerauf­kommen beträgt „mindestens 50 Personen pro Werktagsstunde bei mindestens 200 Autos in der gleichen Stunde.“

Und wenn schon denn schon: Die Radwege im Kreuzungsbereich sollten rot markiert werden.