Corona bedingt konnte der Bezirksausschuss das Anliegen eines Bürgers erst unlängst behandeln: „Seit einem Jahr werden die Straßen und Bürgersteige am Zamilapark nicht mehr gereinigt. Laub liegt dick am Straßenrand und verstopft die Gullis. Außerdem hat es bereits zu Stürzen von Passanten geführt. Wir haben im Rathaus und beim Baureferat auf den unhaltbaren Zustand hinge­wiesen und um Abhilfe gebeten. Aber es ändert sich leider nichts.“ Daran wird sich auch künftig nichts ändern – die Baubehörde / Straßenunterhalt erklärt den Hintergrund.

„Die Straßen rund um den Zamilapark befinden sich außerhalb des >Vollanschlussgebiets< (unge­fähr das Gebiet innerhalb des Mittleren Rings), was bedeutet, dass die Grundstückseigentü­mer verpflichtet sind, sich selbst um die Reinigung und damit einhergehend auch um die Laubbeseitigung zu kümmern.

Die Zuständigkeit für die Laubbeseitigung auf öffentlichen Verkehrsflächen richtet sich nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung. Die Grundstückseigentümer sind gemäß dieser Verordnung verpflichtet, den Gehweg, die Parkbuchten, die Radwege und die Straße bis zur Mitte der Fahrbahn zu reinigen, also auch entsprechend das Laub zu beseitigen.

Weiterhin sind für einen störungsfreien Wasserfluss auch die Straßenrinnen und -abläufe durch die dortigen Anlieger frei zu halten. Die Einhaltung der Anliegerverpflichtung durch die jeweiligen Grundstückseigentümer wird durch den Straßenunterhaltsbezirk Ost im Rahmen der turnusmäßigen Begehungen überwacht und bei Bedarf werden diese auf ihre Verpflichtungen hingewiesen. Wir werden den Bereich in der nächsten Zeit verstärkt kontrollieren.

Straßen rund um den Zamilapark befinden sich außerhalb des Mittleren Rings – Grundstückseigentümer sind verpflichtet, sich um die Reinigung und auch um die Laubbeseitigung zu kümmern.    Synonymfoto: hgb