Der Bedarf zeigt, dass es absolut notwendig ist, diese Container zu haben. Aber ich denke, dass wir in der Beetzstraße das jetzt nach 15 Jahren lange genug ertragen haben. Ich bitte Sie, sich einmal nach einem neuen Standort für die Container umzuschauen.“ Auf diese Forderung eines Bürgers im Bezirksausschuss reagierte jetzt Kommunalreferentin Kristina Frank, zugleich Chefin des Abfallwirtschaftsbetriebs München (AWM) – mit zwei guten Nachrichten:

Erstens hat die Betreiberfirma Remondis zugesichert, zwei Standplätze für Wertstoffcontainer in der Sternwart- und der Mühlbaurstraße zu beantragen, um so die Entsorgungskapazitäten für Wertstoffe in diesem Gebiet zu erhöhen und an den bisherigen Wertstoffinsel für Entlastung zu sor­gen.

Zweitens erwartet Remondis erwartet in Kürze eine Lieferung neuer Behälter. Direkt nach Erhalt werden die alten, unansehnlichen Container in der Beetz- / Röntgenstraße gegen neue Behälter mit einem >Super-Lärmschutzpaket< – so die AWM-Originalbezeichnung – und aktuellen Aufklebern getauscht.

Erbost und zugleich verzweifelt hatte der Mann geschrieben: „Nicht nur, dass der Plastikmüll um 6.30 Uhr abgeholt wird, dann um 7.15 Uhr das Laub und zur Mittagszeit die Flaschen – den ganzen Tag über halten Autofahrer, um Flaschen und Kunststoffe zu entsorgen. In aller Regel reicht das Container-Volumen weder für Flaschen noch für den Plastikmüll. Dann wird das Zeug einfach neben die Behälter gestellt. Wenn mal starker Wind herrscht, wird das Ganze schön verteilt. Dazu kommt auch noch Sperrmüll.“

Frank in der Antwort grundsätzlich: „Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung im Jahr 1991, die 2019 durch das Verpackungsgesetz abgelöst wurde, liegt die Verantwortung für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen nicht mehr in der Zuständigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungs­trägers, sondern wurde Dualen Systemen übertragen. Die Hersteller von systembeteiligungspflichti­gen Verpackungen müssen sich an einem oder mehreren Systemen beteiligen.

Die Betreiberfirmen benötigen zur Aufstellung der Sammelbehälter auf öffentlichem Grund eine Sondernutzungserlaubnis für die Einrichtung und den Betrieb. Für eine Genehmigung eines Stand­platzes müssen mehrere Kriterien erfüllt sein, so auch der Abstand von zwölf Metern zur nächsten Wohnbebauung. Eine Überprüfung des Standplatzes ergab, dass der Abstand zur nächsten Wohn­bebauung mehr als ausreichend eingehalten wurde.

Ecke Beetz- / Röntgenstraße: Die alten, unansehnlichen Wertstoffcontainer, gegen die ein Anwohner aufbegehrte, werden demnächst gegen neue, lärmdämmende Boxen getauscht.   Foto: ikb

Die Versetzung einer Containerinsel kann nur auf Grund straßenverkehrsrechtlicher oder sat­zungsrechtlicher Gründe für Grünanlagen erfolgen. An der Wertstoffinsel werden alle straßenrecht­lichen Auflagen eingehalten. Eine zwangsweise Versetzung oder gar ein Abzug der Containerinsel ist daher ohne eigenes Betreiben der Dualen Systeme nicht möglich.“

Und abschließend heißt es: „Laut Betreiberfirmen werden in der Beetzstraße die Behälter für Leicht­verpackungen drei Mal und die Glasbehälter zwei Mal wöchentlich geleert werden. Weder der Firma Wittmann noch Remondis sind Beschwerden zum Standplatz bekannt.“