Forderung bei der Bürgerversammlung 2021: „Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei und eine Tempobegrenzung zur Lärmberuhigung in der Oberföhringer Straße.“ Die Begrün­dung des Anwohners dazu: Die Lärmbelastung beginne bereits in den Morgenstunden gegen 4.30 Uhr durch Taxis und Lieferfahrzeuge. Dabei seien auch Geschwindigkeiten zwischen 70 bis 80 km/h zu beobachten. Antwort des Mobilitätsreferats: Es sind keine Maßnahmen notwendig!

Gleichwohl bittet der Bezirksausschuss jetzt „um Verkehrsmessungen mit Hilfe von Topo-Boxen als Bestellung städtischer Leistungen (Anm. d. Red.: zu Lasten des eigenen Etats) für zwei Wochen im Herbst außerhalb der Schulferien.“

Auszüge des Schreibens: Die Oberföhringer Straße geht hinsichtlich ihrer Funktion über die Be­deutung des Erschließungsstraßennetzes hinaus. Die Belastung beträgt rund 10 000 Fahrzeuge in 24 Stunden. Bei Verkehrsstockungen in der Effner- sind auch Ausweichverkehre über die Oberföh­ringer Straße festzustellen. Die Straße ist dazu eine bedeutsame Verbindung für den Busverkehr sowie eine Fahrradnebenroute; eigene Radwege sind allerdings nur im südlichen Bereich vorhan­den. Abschnittweise gibt es auch keine bzw. nur einseitige Gehwege.

Die Anordnung einer geringeren Höchstgeschwindigkeit setzt eine über das – in einer Großstadt – übliche Gefahrenpotential deutlich hinausgehende Gefährdungslage voraus, wenn nicht die Mög­lichkeit besteht, den Abschnitt in eine Tempo-30-Zone einzubeziehen.

So müssen die auf Basis der Verkehrsmengen errechneten Pegel in reinen und allgemeinen Wohn­gebieten die Richtwerte von 70 Dezibel am Tag (zwischen 6 und 22 Uhr) bzw. von 60 Dezibel in der Nacht (zwischen 22 und 6 Uhr) überschreiten. Dies ist für die Oberföhringer Straße nicht der Fall. Aus Gründen des Lärmschutzes sind hier also derzeit keine verkehrsbeschränkende bzw. ver­bietende Maßnahmen geboten.

Die Oberföhringer Straße: fast stets herrscht reger Verkehr, teils ohne Gehweg, mal gilt Tempo 30 , ….

Laut Polizeiinspektion 22 ist die Straße in Hinblick auf etwaige Geschwindigkeitsverstöße bis dato nicht negativ aufgefallen. Der 50 km/h-Bereich zwischen Grosjeansstraße und Wahnfriedallee befand sich im Geschwindigkeitsmessprogramm des Polizeipräsidiums. Vom 1. Januar 2020 bis 1. April 2021 wurden dort 18 Messungen durchgeführt. Bei einem Durchlauf von 7118 Fahrzeugen kam es zu zwei Verstößen im Anzeigen- und zu 80 Tempoverstößen im Verwarnungsbereich. Die Beanstandungsquoten von 1,18 Prozent (2020) und 1,01 Prozent (2021) waren verschwindend ge­ring. Daher wurde die Straße in diesem Bereich aus dem Messprogramm genommen.

Im 30 km/h-Bereich (Höhe Haus 224) werden durch die Polizeiinspektion in unregelmäßigen Ab–ständen zwischen 7 und 19 Uhr Geschwindigkeitskontrollen per Laser-Handmessgerät vor der Grundschule durchgeführt. Vom 1. Januar 2020 bis 25. November 2021 waren es 18 Messungen. Hierbei kam es zu fünf Verstößen im Anzeigen- und 114 Verstößen im Verwarnungsbereich. Dem Polizeipräsidium liegen bislang keine Bürgerbeschwerden zu Geschwindigkeitsverstößen vor, auch nicht in den frühen Morgenstunden.

… und dann wieder gilt Tempo 50, ein Abschnitt mit Radweg und ein kurzes Stück mit Fußgängerweg.    Fotos: hgb

Und: Die Tempo-30-Abschnitte werden durch die beim Kreisverwaltungsreferat angesiedelte Kom­munale Verkehrsüberwachung mit mobilen Messeinrichtungen intensiv kontrolliert. Dabei bewegten sich in der Vergangenheit die Beanstandungsquoten regelmäßig unterhalb des städtischen Durch­schnitts von rund zwölf Prozent. So lag 2021 die Beanstandungsquote bei 8,69 Prozent. Davon la­gen nur 0,12 Prozent in einem mit Bußgeld bewehrten Bereich.