Die Fachleute der Polizei Bogenhausen stimmten dem Vorschlag zu, der Bezirksausschuss verabschiedeten den Antrag der CSU-Fraktion einstimmig: „Das Mobilitätsreferat wird gebeten, die Straßenmarkierung auf der Sternwartstraße und den einmündenden Straßen der veränderten Vorfahrtsregelung anzupassen. Dabei soll auch geprüft werden, ob eine verdeutlichende Markierung auf der Sternwartstraße möglich ist. Doch die Behörde lehnte den Antrag jetzt ab.

Nach Prüfung des Sachverhalts reagierte das Mobilitätsreferat: „Die Sternwartstraße wurde vor Kurzem in eine sie umgebende Tempo-30-Zone integriert. Bedingt dadurch wurden alle Vorfahrts­regelungen, die bislang durch Beschilderung und Markierung ausgedrückt wurden, entfernt. An den Kreuzungen der einmündenden Straßen gilt nunmehr „rechts-vor-links“.

Die Sternwartstraße wurde unlängst in eine Tempo-30-Zone integriert. Markierungen, wegen der veränderten Vorfahrtsregelung gefordert, werden aber nicht angebracht.     Foto: hgb

Und weiter heißt es im Antwortschteiben an Florian Ring, Vorsitzender des Kommunalparlaments: „Auf die neue Rechts-vor-links-Reglung (wiederum) durch verdeutlichende Markierung hinzuweisen, sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor. Die Aufbringung einer Markierung wäre aber auch gar nicht notwendig, da sich das örtliche Verkehrsgeschehen laut Polizei als völlig unauffällig erweist.“