Die Verkehrsexperten der Polizeiinspektion 22 Bogenhausen stimmten dem Vorschlag zu, die Mit­glieder des Bezirksausschusses verabschieden den Antrag der CSU-Fraktion einstimmig: „Das Mo­bilitätsreferat wird gebeten, die Straßenmarkierung auf der Sternwartstraße und den einmünden­den Straßen der veränderten Vorfahrtsregelung anzupassen. Dabei soll auch geprüft werden, ob eine verdeutlichende Markierung auf der Sternwartstraße möglich ist.

In der Begründung der Initiative heißt es: Die Sternwartstraße wurde durchgängig in eine Tempo-30-Zone umgewandelt. Dadurch ist sie keine Vorfahrtsstraße mehr, sondern es gilt die Rechts-vor-links-Regel. Die Markierung ist aber weder auf den einmündenden Straßen noch auf der Sternwart­straße selbst geändert.

Die Markierungen auf der Sternwart- und den einmündenden Straßen soll der veränderten Vorfahrtsregelung in der Tempo-30-Zone angepasst werden.     Foto: hgb