Die CSU-Fraktion im Kommunalparlament will’s genau wissen. Hat das im Rathaus (am 21. De­zember) beschlossene Dieselfahrverbot Auswirkungen auf Bogenhausen? Zwecks Klärung die­ser Frage haben die Lokalpolitiker einen Vertreter des Mobilitätsreferats in das Untergremium Ver­kehr eingeladen. Man will Erläuterungen zu Auswirkungen auf die Nord-Süd- und Ost-West-Verbin­dungen wie beispielsweise die Weltenburger -, die Ostpreußen- oder die Effnerstraße haben.

Die Antwort des Mobilitätsreferats zum Antrag: „Für die Luftreinhaltung ist das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) zuständig.“ Deren Vertreter stünden bei einem Besuch in einer Tagung des Unterausschusses „zur Klärung noch offener Fragen zu Verfügung.“ Und: „Seitens des Mobili­tätsreferats gibt es dazu keine Ergänzungen.“ Nun denn.

In der Begründung der Initiative heißt es:„Da nicht davon auszugehen ist, dass die vom Fahrver­bot Betroffenen sich im großen Umfang kurzfristig einen anderen Personenwagen, der nicht vom Verbot betroffen ist, besorgen können oder auf den ÖPNV umsteigen werden, benötigt der Bezirks­ausschuss Informationen, um in der Diskussion als kompetenter Teilnehmer agieren zu können.“

Zu all dem muss man wissen: CSU-Landtagsabgeordneter Robert Brannekämper hat inzwi­schen als eine von mehreren Personen Klage gegen das Dieselfahrverbot eingereicht.

In den Erläuterungen verweist das Mobilitätsreferat auf einen >Textbeitrag< des RKU (bear­beitete Auszüge):

„Zum 1.Juni 2021 hat der Freistaat die Zuständigkeit zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen auf Kommunen (mehr als 100 000 Einwohner) übertragen. Somit ist die Stadt seitdem dafür verantwort­lich, dass bei Überschreitung der festgelegten Grenzwerte ein Luftreinhalteplan aufgestellt / fortge­schrieben wird, der Maßnahmen enthält, um schnellstmöglich die Grenzwerte einzuhalten. Eine Überschreitung des seit 2010 gültigen Stickstoffdioxid-Jahresmittelgrenzwerts von 40 μg/m3 liegt im Stadtgebiet 2022 noch an vier Straßenabschnitten auf dem Mittleren Ring vor.

Vor dem Hintergrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die Stadt mit Gutach­tern ab Anfang 2022 alle Möglichkeiten untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die schnellst mögli­che Einhaltung des Grenzwerts nur durch eine restriktive Maßnahme zu einer Einhaltung führt. Es hat sich auch gezeigt, dass mit Benzin betriebene Fahrzeuge nur einen sehr geringen Anteil an den Stickstoffdioxid-Immissionen haben.“

Und weiter: „Für das Dieselfahrverbot und der Ausdehnung der Umweltzone um den Mittleren Ring gibt‘s einen dreistufigen Plan. In Stufe I dürfen seit 1. Februar Diesel-Kfz der Schadstoffklasse Euro 4/IV und schlechter nicht mehr in die um den Ring erweiterte Umweltzone einfahren. In Stufe II wird ab 1. Oktober 2023 die Zufahrt auch für Diesel-Kfz der Schadstoffklasse Euro 5/V verschärft. Dieselautos 6/VI sind von Fahrverboten ausgenommen. Ausnahmen für die Zufahrt der erweiterten Umweltzone gibt‘s in Stufe I und in Stufe II für Anwohner und den Lieferverkehr (Antrag unter  www.muenchen.de/ausnahme-umweltzone). Ab Stufe III zum 1. April 2024 entfällt die Ausnahme.

Die von dem dreistufigen Dieselfahrverbot ausgehenden Belastungsdifferenzen wurden mit dem Verkehrsmodell der Stadt berechnet. Die prognostizierten Ausweichverkehre durch das Fahrver­bot umfassen dabei den fast kompletten äußeren Ring (Frankfurter Ring – Wintrichring – Fürstenrie­der Str. – Boschetsrieder Str. – Tierparkstr. – Nauplia- und Hofangerstr. – Baumkirchner Str. – Wel­tenburger – / Friedrich-Eckart-Str – Cosima- / Freischützstr. / Föhringer Ring).  

Halter von Dieselfahrzeugen dürfen mit der Schadstoffklasse Euro 4/IV und ab Oktober der Klasse Euro 5/V nicht mehr in die um den Mittleren Ring erweiterte Umweltzone einfahren. Dieselautos der Klasse 6/VI sind von Fahrverboten ausgenommen.    Foto: hgb

In Bogenhausen werden demnach vorrangig auf zwei Nord-Süd-Verbindungen (Weltenburger – / Vollmann- / – Cosimastraße sowie Friedrich-Eckart- / Ostpreußen- / – Freischützstraße) und der von West nach Ost verlaufenden Johanneskirchner Str. Verkehrsmehrungen von bis zu zwölf Prozent prognostiziert. Weitere geringere Verkehrsmehrungen sind auch auf der Tögin­ger – und der Eggenfeldener Straße zu erwarten.

Auf der anderen Seite werden Verkehrsentlastungen prognostiziert für die Effnerstr. (südlich der Johanneskirchner Str.), Englschalkinger – sowie auf der Denninger – / Daglfinger Straße. Und: Es ist davon auszugehen, dass sich die Verkehrsverlagerungen mit der Zeit nivellieren wer­den, da frei gewordene Kapazitäten am Mittleren Ring von zufahrtsberechtigten Fahrzeugen wieder aufgefüllt werden (Anm. d. Red.: wohlgemerkt eine Prognose!). Letztendlich verändert sich auf­grund des Fahrverbots die Gesamtmenge an Fahrten nicht, sondern die Zusammensetzung der Fahrzeugflotten auf den jeweiligen Abschnitten.“

Bizarr dazu die Angabe: „Die berechneten Verkehrszunahmen an den Ausweichstrecken sind nur vorübergehend. Sie werden nicht abrupt erfolgen, da eine stufenweise Heranführung er­folgt.“

Brannekämper kämpft vehement gegen das Dieselfahrverbot. Für Termine, Dienstreisen und natürlich Besuchs- sowie Urlaubsfahrten nutzt er auch seinen Wagen – einen Land Rover Discove­ry, zehn Jahre alt, 170 000 Kilometer auf dem Tacho, Schadstoffklasse Euro 5. Doch bald darf Brannekämper wie etwa 150 000 weitere Münchner, darunter viele verunsicherte und entsetzte Senioren, die sich kein neues Auto leisten können, seinen Wagen in der Stadt nicht mehr fahren.

Übrigens: Der Landtagsabgeordnete nutzt sein Klapprad wann irgend möglich, radelt – wenn’s zeitlich passt – auch von seinem Büro in Alt-Bogenhausen ins Maximilianeum. Im Anzug mit Krawatte!