Knallharter Beschluss: Der Bezirksausschuss unterstützt das Anliegen von Anwohnern der Musen­bergstraße 8 und 14 bis 16 bezüglich „ungenehmigten Nutzungen auf Privatgrundstücken entlang der S-Bahntrasse direkt gegenüber unseren Grundstücken.“ Dort werden zum einen Container teils dreistöckig gestapelt, zum anderen ein Areal von einem Autohändler als Abstellplatz genutzt. Die Lokalpolitiker: „Die illegale Nutzung an dieser Stelle beenden“, die Lokalbaukommis­sion (LBK) wird gebeten, „umgehend rechtliche Schritte zu ergreifen, um die Beendigung durchzu­setzen.“

Illegale Nutzung auf einer, laut Anwohnern, ökologischen Ausgleichsfläche gegenüber den Wohnhäusern Musenbergstraße 8 und 14 bis 16 und Blick (kl. Bild) auf die Container von der Rückseite aus (entlang der Bahntrasse).   Fotos: hgb

Der Anwohnervertreter: „Seit eineinhalb Jahren haben wir mehrfach auf die Missstände hingewie­sen. Wir kämpfen seit vielen Monaten, erhalten von der LBK einfach keine Unterstützung. Für den Wert unsere Grundstücke ist die Baumkulisse zu den S-Bahngleisen sehr bedeutsam. Diese Fläche ist als ökologische Ausgleichsfläche ausgewiesen, was beim Ankauf unserer beiden Grundstücke auch so eingewertet wurde.“

Abstellplatz für Autos und Wracks entlang der Musenbergstraße. „Gestern stand noch der ganze Vorplatz voll“, erzählt ein städtischer Busfahrer beim einem Pausenspaziergang. „Die illegale Nutzung an dieser Stelle beenden“ – das fordert der Bezirksausschuss von der Stadt.   Fotos: hgb

Zum Problem wird ausgeführt: „Entlang der Straße befindet sich ein langer Grundstücksstreifen (Flur Nr. 812 / 25); Eigentümerin ist eine Gesellschaft mit Sitz in Oberhaching. Auf einer Länge von circa 200 Meter befindet sich im nördlichen Bereich der Abstellplatz eines Autohändlers, im südli­chen Bereich ein Containerverleih mit schätzungsweise 100 Containern. Nach unserer Recherche sind die beiden Nutzungen nicht genehmigt und müssen daher umgehend eingestellt werden. Die beiden Nutzungen finden auf einer ökologischen Ausgleichsfläche statt.“

Und weiter: „Die Container werden an der Grundstücksgrenze Richtung Wohngebiet teilweise drei­geschossig gestapelt, was in etwa neun Metern Wandhöhe entspricht – und das auf einer Gesamt­länge von 100 Metern. Es erzeugt ein unangenehmes und bedrückendes Gefühl. Die Belichtung un­seres Grundstücks ist nachmittags und abends deutlich eingeschränkt und auch damit verbundene, gesunde Wohnverhältnisse. Zudem werden keine Abstandsflächen eingehalten. Die höchste Be­bauung im Quartier ist maximal zweigeschossig mit Dachgeschoss (DG) oder zurückversetztem DG. Die abgenutzten, unansehnlichen Container verunstalten das gesamte Wohnquartier.“

Der Mann, von Beruf Architekt, argumentiert: „Wenn wir bei Bauvorhaben als Planer geschützte Bäume auf den Baugrundstücken haben, müssen wir stets verträgliche Lösungen finden und oft Umplanungen in Kauf nehmen, wenn Fällgenehmigungen nicht erteilt werden. Entlang des Grund­stücks befinden sich mehr als 100 Jahre alte, schützenswerte Bäume, die durch das Stapeln der Container und dem täglichen Verschieben fahrlässig beschädigt werden. Die Container tangieren bereits die Kronen, diverse Äste sind schon beschädigt, der Wurzelbereich ist vollständig belegt. Der Schutzbereich der Bäume zuzüglich 1,5 Meter wird nicht eingehalten.“

Und: „In unseren beiden Bauvorhaben hat sich der Naturschutz sehr stark eingesetzt für den Baum­schutz. Gegenüber, in 20 Metern Abstand, ist es dann anscheinend egal, wenn Bäume beschädigt und deren Wurzeln nachhaltig durch die enorme Last zerstört werden.