Knallharter Beschluss: Der Bezirksausschuss unterstützt das Anliegen von Anwohnern der Musenbergstraße 8 und 14 bis 16 bezüglich „ungenehmigten Nutzungen auf Privatgrundstücken entlang der S-Bahntrasse direkt gegenüber unseren Grundstücken.“ Dort werden zum einen Container teils dreistöckig gestapelt, zum anderen ein Areal von einem Autohändler als Abstellplatz genutzt. Die Lokalpolitiker: „Die illegale Nutzung an dieser Stelle beenden“, die Lokalbaukommission (LBK) wird gebeten, „umgehend rechtliche Schritte zu ergreifen, um die Beendigung durchzusetzen.“

Der Anwohnervertreter: „Seit eineinhalb Jahren haben wir mehrfach auf die Missstände hingewiesen. Wir kämpfen seit vielen Monaten, erhalten von der LBK einfach keine Unterstützung. Für den Wert unsere Grundstücke ist die Baumkulisse zu den S-Bahngleisen sehr bedeutsam. Diese Fläche ist als ökologische Ausgleichsfläche ausgewiesen, was beim Ankauf unserer beiden Grundstücke auch so eingewertet wurde.“

Zum Problem wird ausgeführt: „Entlang der Straße befindet sich ein langer Grundstücksstreifen (Flur Nr. 812 / 25); Eigentümerin ist eine Gesellschaft mit Sitz in Oberhaching. Auf einer Länge von circa 200 Meter befindet sich im nördlichen Bereich der Abstellplatz eines Autohändlers, im südlichen Bereich ein Containerverleih mit schätzungsweise 100 Containern. Nach unserer Recherche sind die beiden Nutzungen nicht genehmigt und müssen daher umgehend eingestellt werden. Die beiden Nutzungen finden auf einer ökologischen Ausgleichsfläche statt.“
Und weiter: „Die Container werden an der Grundstücksgrenze Richtung Wohngebiet teilweise dreigeschossig gestapelt, was in etwa neun Metern Wandhöhe entspricht – und das auf einer Gesamtlänge von 100 Metern. Es erzeugt ein unangenehmes und bedrückendes Gefühl. Die Belichtung unseres Grundstücks ist nachmittags und abends deutlich eingeschränkt und auch damit verbundene, gesunde Wohnverhältnisse. Zudem werden keine Abstandsflächen eingehalten. Die höchste Bebauung im Quartier ist maximal zweigeschossig mit Dachgeschoss (DG) oder zurückversetztem DG. Die abgenutzten, unansehnlichen Container verunstalten das gesamte Wohnquartier.“
Der Mann, von Beruf Architekt, argumentiert: „Wenn wir bei Bauvorhaben als Planer geschützte Bäume auf den Baugrundstücken haben, müssen wir stets verträgliche Lösungen finden und oft Umplanungen in Kauf nehmen, wenn Fällgenehmigungen nicht erteilt werden. Entlang des Grundstücks befinden sich mehr als 100 Jahre alte, schützenswerte Bäume, die durch das Stapeln der Container und dem täglichen Verschieben fahrlässig beschädigt werden. Die Container tangieren bereits die Kronen, diverse Äste sind schon beschädigt, der Wurzelbereich ist vollständig belegt. Der Schutzbereich der Bäume zuzüglich 1,5 Meter wird nicht eingehalten.“
Und: „In unseren beiden Bauvorhaben hat sich der Naturschutz sehr stark eingesetzt für den Baumschutz. Gegenüber, in 20 Metern Abstand, ist es dann anscheinend egal, wenn Bäume beschädigt und deren Wurzeln nachhaltig durch die enorme Last zerstört werden.