Moderne, öffentliche Toiletten endlich auch in Bogenhauser Grünanlagen einrichten – das haben die Mitglieder des Bezirksausschusses Mitte November mit Nachdruck per einstimmigem Be­schluss gefordert, nachdem zurückliegende Anträge – so auch eine Initiative der CSU-Fraktion vor zwei Jahren für die neue Grünanlage Pühnpark an der Weltenburger- / Pühnstraße – quasi „ver­sandet“ sind. Das Baureferat, Abteilung Gartenbau, soll dem Kommunalparlament darlegen:

1. Welche detaillierten Kriterien der Bedarfsermittlung für die Bestimmung von Standorten für neue WC-Anlagen vor drei Jahren zugrunde gelegt wurden.

2. Welche Grünanlagen im Stadtbezirk beurteilt wurden und mit welchem detaillierten Ergebnis.

3. Warum Grünanlagen, die bereits seit mehreren Jahren geplant waren (Fideliopark, Prinz-Eugen-Park) und vor 2026 realisiert sind, offenbar nicht berücksichtigt wurden.

4. Für wann eine Fortschreibung des Programms vorgesehen / zu erwarten ist.

In der Begründung des Antrags wurde erläutert: Im Dezember 2019 hat der Stadtrat den dringend notwendigen Bau von 29 neuen öffentlichen WC-Anlagen bis 2026 beschlossen. Dabei wurden die kleinen und großen Stadtparks / Quartiersgrünflächen nach einem vom Gartenbau angepassten Kriteriensystem auf entsprechende Bedarfe hin untersucht.

Bogenhausen mit mehr als 90 000 Einwohnern ist dabei aus unerklärlichen Gründen in sämtlichen Kategorien leer ausgegangen – auch der Fideliopark, da offenbar erst 2020 die administrative Zusammenlegung einzelner Grünanlagen erfolgte und damit der existierende WC-Anspruch 2019 nicht berücksichtigt wurde.

Das Baureferat zu 1. (Auszüge) • Städtische Grünanlagen der Kategorie III (Größe zwischen zehn bis 40 Hektar) müssen Prüfkriterien entsprechen, um mit einer Toilettenanlage ausgestattet zu wer­den: Einwohnerdichte im 1000-Meter-Einzugsbereich mindestens 25 000; Anzahl an Kindern und Jugendlichen im 1000-Meter-Einzugsbereich mindestens 3750.

Die Prüfkriterien für städtische Grünanlagen der Kategorie II (Größe zwischen einem, und zehn Hektar): Einwohnerdichte im 500-Meter-Einzugsbereich mindestens 10 000; Anzahl an Kindern und Jugendlichen im 500-Meter-Einzugsbereich mindestens 750, Spielflächengröße (inklusive angren­zende Spielwiesen) mindestens 3300 Quadratmeter. Als weiteres Kriterium gilt ein Reinigungstur­nus von mindestens drei Mal pro Woche als Schwellenwert für ein objektives Indiz hoher Nutzungs­intensität.

Das Baureferat zu 2. • Zur Beschlusserstellung wurden in Bogenhausen sämtliche im Grünanla­genverzeichnis aufgeführten Grünanlagen überprüft. Im Bereich des 13. Stadtbezirks befanden sich zum Zeitpunkt der Beschlusserstellung keine zusammenhängenden ausgewiesenen Grünflächen, die den angepassten Kriterien zur objektiven Bedarfsermittlung entsprachen.

Das Baureferat zu 3. • Beim Klimapark an der Freischützstraße handelt es sich um den adminis­trativ 2020 ausgeführten Zusammenschluss der Grünflächen Fidelio- / Ecke Freischützstraße, Ring­ofenweg und Salzsenderweg östlicher Bereich. Die durch den Zusammenschluss neu geschaffene Grünfläche mit rund 10,7 Hektar entspricht einer Grünanlage der Kategorie III, der Klimapark ent­spricht den erforderlichen Kriterien.

Der „neue“ Pühnpark an der Weltenburger Straße: Stets sind Spaziergänger unterwegs, verweilen Familien mit Kindern, Freizeitsportler sind – ob an den Tischtennisplatten oder Geräten – aktiv, doch eine öffentliche Toilette fehlt.   Foto: hgb

Beim Prinz-Eugen-Park handelt es um den Titel eines städtebaulichen Projekts, mit den die Sied­lung durch ziehenden einzelnen Grünflächen „Die Grüne Mitte“ (Angerhain rund 2,8 Hektar), dem Jugendspielbereich unterhalb der Jörg-Hube-Straße im Süden (Südflügel circa 1,9 Hektar), der nördlichen Teilfläche (Nordflügel etwa zwei Hektar), der Biotop-Entwicklungsfläche im Osten (Ostflügel rund 2,7 Hektar) sowie der drei Fugen in Nord-Süd-Richtung zwischen den Bauclustern (Fugen insgesamt circa 2,5 Hektar). Die Grünflächen im Siedlungsgebiet werden aktuell zweimal wöchentlich gereinigt. Damit wird auch dem festgelegten Kriterium einer mindestens dreimaligen wöchentlichen Reinigung nicht entsprochen.

Das Baureferat zu 4. • Da mit den genehmigten Haushaltsmitteln nur die mit dem Beschluss des Bauausschusses vom Dezember 2019 festgelegten Toilettenanlagen realisiert werden können, ver­fügt das Baureferat aktuell über keine finanziellen Mittel zur Errichtung weiterer Toilettenan­lagen. Zum Eckdatenverfahren 2024 werden die erforderlichen Mittel für Errichtung und Betrieb ei­ner öffentlichen Toilettenanlage im Klimapark angemeldet, um hier die Realisierung einer Toiletten­anlage weiter verfolgen zu können. In Abstimmung mit dem Bezirksausschuss wird dann der Stand­ort abgestimmt.