Der Bezirksausschuss bittet die Stadt um eine Information, wer für die tierärztlichen Behand­lungskosten für verletzte Wildtiere / verwilderte Haustiere aufkommt. Diesen Antrag hatte die CSU-Fraktion im vergangenen Sommer im Kommunalparlament gestellt. Jetzt liegt die Antwort von Hanna Sammüller-Gradl, Chefin des Kreisverwaltungsreferats (KVR), vor.

Zur Begründung hieß es in dem Ansinnen: „Mitglieder des Bezirksausschusses erreichten Hinweise von ehrenamtlich Tätigen im Bereich Tierrettung, dass die Stadt lediglich die Kosten für das gege­benenfalls nötige Einschläfern von Wildtieren und verwilderten Haustieren übernimmt, jedoch nicht die Kosten für Medikamente oder tierärztliche Behandlung.“

Auszüge der Angaben des KVR: Wildlebende Tiere, die im Regelfall nicht in menschlicher Obhut leben, gelten rechtlich als herrenlos, solange sie sich in Freiheit befinden. Auch verwilderte Haustie­re, wie frei lebende Katzen, die ihren vormaligen Besitzern entlaufen sind, oder die Nachfahren ent­laufener Katzen, sind rechtlich gesehen ebenfalls herrenlos. Die Pflege und Versorgung von Wild­tieren / verwilderten Haustieren ist damit eine primäre Aufgabe der Tierschutzorganisationen.

Derzeit erhält keine Münchner Tierschutzorganisation oder -institution für die Unterbringung und Verpflegung von Wildtieren aus dem Stadtgebiet einen Kostenersatz, da es sich um keine kommu­nale Pflichtaufgabe handelt. Auch werden bislang keinerlei Kosten für das gegebenenfalls nötige Einschläfern von Wildtieren übernommen.

München steht für einen respektvollen Umgang mit Tier und Natur, weshalb bereits jetzt Förderun­gen im freiwilligen Aufgabenbereich erfolgen. So erhält beispielsweise der Tierschutzverein Mün­chen (TSV) bereits seit Jahren auch Zahlungen über den Pflichtaufgabenbereich hinaus (zum Bei­spiel für Unterbringung / Versorgung von Tieren ab dem 29. Fundtag) in nicht unerheblicher Höhe.

Schnappschuss mitten in Bogenhausen: Eine wohlversorgte Ziege auf einer „Aussichtsplattform“ auf Privatgelände. Sie hat’s natürlich besser als wildlebende Tiere.    Archivfoto: ikb

Der TSV führt regelmäßig Kastrationen und Kennzeichnungen an herrenlosen, verwilderten Haus­katzen im Stadtgebiet durch. Die Katzen werden an Futterplätzen nicht nur gefüttert und bei Bedarf tierärztlich versorgt, sondern gegebenenfalls auch kastriert. Durch die Kastrationsaktionen wird eine unkontrollierte Vermehrung streunender Katzen weitestgehend vermieden. Für die dafür anfallen­den Kosten gewährt die Stadt auf freiwilliger Basis jährlich eine Pauschale von 30 000 Euro.

Das Thema Wildtiere hat der Stadtrat seit Jahren immer wieder diskutiert. Dabei wurde beschlos­sen, eine finanzielle Förderung im freiwilligen Aufgabenbereich erst zu prüfen, wenn die Tierschutz­organisationen und Institutionen, die Münchner Wildtiere versorgen, sich unter einem Dachverband organisieren und ein Konzept für die Entwicklung und den Betrieb einer Wildtierauffang- und Auswil­derungsstation vorgelegt haben.

In der Vergangenheit fanden Gespräche mit Beteiligten zum Wildtierschutz (Tierschutzorganisatio­nen, -institutionen, Behördenvertretern) statt. Inzwischen wurde der Verein Wildtierhilfe Bayern e. V. (WTH) gegründet. Der fungiert als deren fachlicher Ansprechpartner. Als Dachorganisation soll der WTH die interne Koordination übernehmen und ein Konzept für eine künftige Wildtierauffang- und Auswilderungsstation entwickeln. Informationen zur Wildtierhilfe Bayern unter E-Mail: geschaeftsstelle@wildtierhilfe-bayern.org.

Mit Beschluss der Vollversammlung vom 30. November 2022 zu „Förderung des Vereins Wildtierhil­fe Bayern“ wurde das KVR beauftragt, dem Stadtrat bis spätestens zum 31. Dezember 2024 eine Empfehlung vorzulegen, ob und in welchem Umfang eine freiwillige finanzielle Unterstützung des Vereins Wildtierhilfe Bayern erfolgen könnte. Über Höhe und Umfang einer freiwilligen Unterstüt­zung wird dann der Stadtrat entscheiden.