Ein hoher, kantiger Bordstein – für die meisten Menschen kein Hindernis. Eltern mit Kinderwagen, Senioren mit Gehstock oder Rollator tun sich da schwer. Für Behinderte im Rollstuhl ein meist unüberwindbares Hindernis. So auch vor dem Haus Ruth-Drexel-Straße 183 im Prinz-Eugen-Park. Daher beantragte Martin Blasi (Freie Wähler; Behindertenbeauftragter des Bezirksausschusses, selbst Rollstuhlfahrer) im Kommunalparlament: „Die Stadt wird gebeten, an der Ruth-Drexel-Straße 183 den Bordstein abzusenken.“

Das ist aber offensichtlich nicht so einfach. Kaum zu glauben: Wegen eines absoluten Halteverbots! Das Baureferat in seiner Antwort: „Um jedoch eine zufriedenstellende Lösung zu finden und die vorhandenen Interessen gemeinsam abzustimmen, schlägt das Baureferat einen gemeinsamen Ortstermin mit dem Bezirksausschuss und dem Mobilitätsreferat vor.“

Also mit Vertretern von zwei Behörden und dem Kommunalparlament! Und das obwohl dem Antrag ein Foto angefügt war. Und das obwohl Baureferat-Leute vor Ort (siehe Antragsantwort) die Situation begutachtet haben. Kann das behördenintern nicht einfach geregelt und vollzogen werden? Sind die Beamten damit überfordert? Umständlicher geht’s wohl nicht – oder?

Im Blasi-Antrag heißt es: „In dem Gebäude wohnt eine Familie mit einem behinderten Jugendlichen, der im Rollstuhl sitzt und wochentags von einem Fahrdienst abgeholt wird. Die Absenkung ist notwendig, damit der Fahrdienst ihn direkt von der Wohnung abholen / wieder zurückbringen kann. Denn der nächste abgesenkte Bordstein befindet sich bei der gegenüberliegenden Wohnanlage in circa 30 bis 35 Meter Entfernung. Beim Ein- und Ausladen wird dort die Garagenausfahrt blockiert, was zu einem Rückstau im Kreisverkehr führt.“

Und: Eine Bordsteinsenkung ist auch von großem Nutzen für den rollstuhlgerechten Familienbus. Quasi unter dem Gesichtspunkt >wennschon dennschon< hatten die Stadtteilvertreter bei der Beratung einstimmig dafür plädiert, „den abgesenkten Bordstein bis zum Kurvenbereich des Wendehammers zu verlängern.“

Knapp zwei Monate später reagierte das Baureferat (Auszüge): „Die Örtlichkeit wurde besichtigt. Für den Wendehammer besteht an der Ost- und Westseite sowie an einem Teil der Südseite ein absolutes Halteverbot. Zudem befinden sich am Wendehammer fünf Feuerwehrzufahrten sowie zwei Tiefgaragenzufahrten. Somit ist es bis auf zwei Stellplätze zum Dauerparken an der Südseite und einen Stellplatz zum Be- und Entladen an der Nordseite nicht möglich, dort am Fahrbahnrand zu parken bzw. zu halten.“

Und weiter: „Das Baureferat kann den Wunsch des Bezirksausschusses, eine Bordsteinabsenkung für den jugendlichen Rollstuhlfahrer im näheren Umfeld seiner Wohnung zu schaffen, um diesem den Weg bei der wochentäglichen Abholung durch einen Fahrdienst zu erleichtern, grundsätzlich nachvollziehen. Die im Antrag geforderte Absenkung im Bereich der Feuerwehrzufahrt ist jedoch aufgrund des absoluten Haltverbots an dieser Stelle nicht möglich.“

Wendehammer an der Ruth-Drexel-Straße 183: Der Bordstein soll, das fordert der Bezirksausschuss, für Rollstuhlfahrer abgesenkt werden (groß: Anhang zum Antrag, Absenkung rot markiert; klein: Sicht in Gegenrichtung). Geht aber nicht so einfach, so die Stadt! Fotos: Blasi / hgb