Wahllos herumliegende und herumstehende E-Roller auf dem schmalen Gehweg der Brodersenstraße Richtung S-Bahnhof – das hatte ein Mann bei der vergangenen Bürgerversammlung moniert und nach Möglichkeiten für ein geordnetes Parken / Abstellen der Scooter gefragt. Ein Anliegen, das viele Münchner – in welchem Stadtbezirk auch immer – umtreibt. Unter der Überschrift „Widerrechtliches Abstellen von E-Rollern“ reagierte unlängst das Mobilitätsreferat:

„Der Stadtrat hat mit seiner Entscheidung für die „Zukunft geteilter Mikromobilitätsangebote in München“ vom November 2023 (https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/7931800) den Grundstein für ein geordnetes Abstellen von geteilten Mikromobilitätsfahrzeugen in München gelegt. In der Stadt sollen künftig gemeinsam genutzte Mikromobilitätsangebote gebündelt und auf ausgewiesenen Parkflächen im gesamten Stadtgebiet abgestellt werden können.

Diese >geteilten Abstellflächen< sollen vor allem die Abstellsituation für gemeinsam genutzte Mikromobilitätsfahrzeuge (E-Tretroller, Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, E-Motorroller) verbessern und damit die Verkehrssicherheit für Fußgänger und insbesondere für seh- und mobilitätsbehinderte Menschen erhöhen. Potenzielle Standorte dafür werden aus den Ergebnissen der Grundsatzuntersuchung Mikromobilität (https://muenchenunterwegs.de/angebote/grundsatzuntersuchung-mikromobilitaet-in-muenchen) abgeleitet. Der in dieser Studie entwickelte Potenzialscore bildet die die Verortung von geteilten Abstellflächen.

Im nächsten Schritt wird das Mobilitätsreferat prüfen, welcher Abstellbedarf für diese Fahrzeuge im Stadtgebiet besteht und wie dieser im Einklang mit den Zielen der Stadt am besten gedeckt werden kann. Das Referat informiert und beteiligt den jeweiligen Bezirksausschuss beim Ausbau der geteilten Abstellflächen.

Die Ausweitung der geteilten Abstellflächen wird im Rahmen des Ausbaus der Mobilitätspunkte erfolgen. Zusätzlich zu den Mobilitätspunkten sollen bis 2026 jährlich bis zu 125 zusätzliche geteilte Abstellflächen geschaffen werden. Angestrebt wird ein dichtes Netz von Abstellflächen mit entsprechendem Parkverbot in der Umgebung, so dass die Mikromobilitätsfahrzeuge in einem vordefinierten Radius nur auf der dafür vorgesehenen Fläche abgestellt werden können.“

Und: „Auch für den Stadtbezirk Bogenhausen sind Mobilitätspunkte und geteilte Abstellflächen in Planung und sollen ab 2024 schrittweise realisiert werden.“ Nun denn. Ab 2024 – das halbe Jahr ist ja fast schon vergangenen. Und wo?

Nebenbei: Im Bezirksausschuss hieß es dazu: „Mobilitätspunkte und geteilte Abstellflächen sind in Planung und werden bis 2026 schrittweise realisiert.“