Cosimastr. / Johanneskirchner Str.: Neubebauung des Grundstücks mit einem Wohn- und Geschäftshaus und großflächigem Lebensmittelhandel – Vorbescheid“ – dieses Thema weckt mannigfaltige Erinnerungen bei den Mitgliedern des Bezirksausschusses. Seit mehr als sieben Jahren gibt es diverse, verworfene Pläne zur Nutzung der Brache. Der aktuelle Anlauf brachte die Lokalpolitiker so richtig aus der Fassung.
An der Arealecke sehen die Planungen nun einen „Hochpunkt“ vor – sechskantig, je Seite vier Fenster, klobiger Körper, 14 Geschosse, etwa 45 Meter hoch. Gemäß Baubeschreibung 247 Wohneinheiten auf 16 400 Quadratmeter Wohnfläche, 1370 Quadratmeter Einzelhandel, knapp 200 Tiefgaragenplätze.
„Bin gespannt, wie die Pläne jetzt aussehen“, so eingangs ein Stadtteilvertreter. Die Pläne waren im November unverbindlich von der Bauherrin und ihrem Team präsentiert worden. Die Antwort von Robert Brannekämper, CSU-Landtagsabgeordneter und Vorsitzender des Untergremiums Planung: „Schlimmer! Das erinnert an DDR-Architektur, vorne steht ein DDR-Klotz.“
Mit dieser Meinung war Brannekämper nicht allein. Architekt Gerrit Dittrich (SPD) kommentierte trocken: „Sieht aus wie der Turm von Babylon.“ Und Architekt Martins Düchs (ÖPD) fast milde: „Zu massiv. Das muss filigraner werden. Das müssen wir in dieser Form ablehnen.“
Gleichwohl: Einen Hochpunkt, einen Turm, können sich die Stadtteilvertreter grundsätzlich schon vorstellen, aber eben deutlich geschrumpft. Denn laut Brannekämper besteht Baurecht für sieben Geschosse. So hoch sollen übrigens auch die seitlich angrenzenden Blöcke entsprechend der eingereichten Unterlagen werden …
Die Vorgeschichte: Anfang 2018 war ein Wumms-Projekt vorgesehen. Im Spätsommer 2020 war dann das Grundstück eingezäunt, auf Bauzaunmatten wurde eine Visualisierung gezeigt, für ein „Hilton Garden Inn“ geworben. Mit Bescheid der Lokalbaukommission (LBK) vom März 2020 war der Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes (großflächiger Einzelhandel, Hotel sowie Wohnungen zum Zweck und für Zwecke der Altenpflege) mit Tiefgarage genehmigt“, so seinerzeit Thorsten Vogel, Pressesprecher im Planungsreferat.
Vogel zu den Nutzungen: „Ein Hotel mit 200 Zimmern, drei Läden mit einer Gesamtnutzfläche von 355 Quadratmeter, ein Einzelhandelsgeschäft mit rund 783 Quadratmeter Verkaufsfläche, 18 Altenwohnungen und eine Gaststätte mit rund 159 Quadratmeter Gastraumfläche. Eine Baubeginnsanzeige liegt der LBK bislang nicht vor.“
Vogel den baurechtlichen Aspekten: „Für das Vorhaben gilt der seit 10. November 2015 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 2023. Dieser Bebauungsplan ist eine Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 1862 a, rechtsverbindlich seit 7. November 2001. Die angrenzende Fläche mit einem Aldi-Markt samt Hochgarage befindet sich ebenfalls im Umgriff des genannten Bebauungsplans. Die Gebäudekomplexe befinden sich jedoch auf getrennten Grundstücken. Die Antragsteller sind nicht identisch und auch der Bebauungsplan sieht für jedes Grundstück eigene planungsrechtliche Vorgaben vor.“
Der Beschluss des Bezirksausschusses: Die Planung wird aufgrund der Massivität abgelehnt. Man kann sich ein Bauvorhaben mit einem Hochpunkt in reduzierter Form vorstellen. Die Wandhöhen mit 22,80 Meter zur Nachbarbebauung sollten, wie im Bebauungsplan vorgesehen, nicht überschritten werden.
