Wer derzeit durch die Straßen im Arabellapark geht, der sieht gelb  wegen großen Plakaten, eingerahmt vom Grün der Bäume und Sträucher. Dutzende Tafeln mit der Aufschrift „Suche Eigentumswohnung von privat“ samt Angabe einer Telefonnummer hängen an den Stangen für Verkehrsschilder und Pfosten mit Hinweistafeln zu den Wohnanlagen. Zudem finden Anlieger ebenso knallgelbe Postkarten in ihren Briefkästen.

Darauf heißt es (Anm. d. Red.: unbearbeiteter Text; Familienname abgekürzt): „Liebe Wohnungsbesitzer, wir möchten gerne eine Wohnung in Ihrer Nachbarschaft kaufen. Vielleicht kennen Sie jemanden, der in nächster Zeit Eine Wohnung verkaufen möchte oder denken selber über einen Verkauf nach? Wir zahlen Höchstpreise und kaufen Wohnungen in jedem Zustand. Unsere Telefonnummer ist Tel. 089 -20007941 Familie P. – P.S. Kaufangebot innerhalb 48 Stunden!“

Der „Werbeträger“ ist ganz offensichtlich übers Ziel hinausgeschossen, hat sich auf Glatteis begeben, was ihn wohl teuer zu stehen kommen wird. Dazu der entsprechende Auszug aus den gesetzlichen Vorschriften:

„Plakatwerbung in Verbindung mit amtlichen Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen oder mit einem Mittel, das mit solchen Zeichen oder Einrichtungen verwechselt werden oder ihre Wirkung beeinträchtigen kann, ist unzulässig (§ 33 Abs. 2 StVO). Danach ist es insbesondere verboten, Symbole, Wahlparolen, Plakate u. Ä. an der Vorder- oder Rückseite von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen oder an Lichtzeichenanlagen anzubringen, aufzuspritzen oder aufzutragen.

Die Beseitigung solcher Werbemittel ist mit erheblichem Kostenaufwand verbunden und oft nur mit chemischen Mitteln möglich. Vom Aufkleben von Wahlplakaten, Anbringen von Aufklebern an Straßenbestandteilen wie z. B. Brücken, Pfeilern, Stützmauern u. Ä. ist aus denselben Erwägungen abzusehen. Eine Entfernung kann dauernde Schäden an den Oberflächen der Bauteile verursachen. Die Straßenbaulastträger als Eigentümer der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen können von dem dafür Verantwortlichen die Entfernung der unzulässigen Werbemittel verlangen oder sie auf dessen Kosten selbst entfernen.“

Übrigens: Der Versuch von unser-bogenhausen.de die Person / die Familie / die Firma ausfindig zu machen, scheiterte: Die Antwort nach Eingabe der Rufnummer in die Rückwärtssuche des Telefonbuchs heißt es: „Leider konnten wir keinen Eintrag zu dieser Telefonnummer finden.“ Bleibt abzuwarten, wie lange die Tafeln noch hängen …

Der Bereich um die Elektrastraße und den Rosenkavalierplatz ist mit gelben Plakaten an Pfosten von Verkehrsschildern regelrecht zugepflastert.   Foto: hgb