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In der Menzelstraße (Nordost-Seite) wurde vom Mobilitätsreferat das bestehende eingeschränkte Haltverbot (Zeichen 286 StVO) widerrufen und durch ein absolutes Haltverbot (Zeichen 283 StVO) ersetzt. Das wird aber von vielen Autofahrern nicht beachtet. Der Hintergrund.

Beamte der Polizeiinspektion 22 Bogenhausen hatten nach Beschwerden über beidseitiges, rechtswidriges Gehwegparken in der 5,50 Meter breiten Straße Info-Flyer bei den Anwohnern zum richtigen Parken verteilt. In diesen Flyern wurde vermerkt, dass nach etwa zwei Wochen mit der Ahndung von Falschparken (Gehwegparken) begonnen wird.

In der Abzweigung von der Bülow- bzw. Oberföhringer Straße war in der Vergangenheit immer öfter auch auf der Südwest-Seite durchgehend am Fahrbahnrand geparkt worden. Die Restfahrbahnbreite betrug laut der Behörde nur noch rund drei Meter. Durchfahren bei Begegnungsverkehr sei nur mehr schwer möglich gewesen, was sich bei einem Check vor Ort aber so nicht darstellte.

Das Mobilitätsreferat erläuterte: „Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist die Änderung des Haltverbots von einem eingeschränkten in ein absolutes zur Einhaltung eines ordnungsgemäßen und nicht behindernden Parkens unerlässlich. Es ist essenziell, dass die Durchfahrt – auch für Rettungsfahrzeuge – jederzeit gewährleistet ist. Die Änderung der Beschilderung ist auch aus Gründen der besseren Verständlichkeit erforderlich. Die Maßnahme ist zudem angemessen. Es entfallen keine Parkmöglichkeiten, da auch im eingeschränkten Haltverbot nicht geparkt werden darf.“

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Eng, enger, Menzelstraße: Auf einer Seite gilt nun ein absolutes Haltverbot (vier Schilder), doch geparkt wird trotzdem, teils ist der Gehweg komplett versperrt. Foto: hgb