Gemäß Beschluss des Bezirksausschusses soll der Bunker 5 im Bürgerpark Oberföhring wieder als Übungsraum dem Kulturreferat zur Vergabe zur Verfügung gestellt werden. Wie sieht‘s damit aus? Das wollten die Lokalpolitiker wissen und hakten erneut bei der Stadt nach. Schon mehr als eigenwillig: Der Antworttext ist fast wörtlich identisch mit den Angaben zum Antrag vom April!

In der Anfrage heißt es: Nachdem die Baugenehmigung des Bürgerparks bis 31. Dezember 2035 verlängert worden ist, spricht aus Sicht des Kommunalparlaments nichts gegen eine neue Vergabe. Die drei monierten Probleme sollten mit geringem Kapitalaufwand zu beheben sein und stehen somit nicht gegen eine Vergabe bis zum Ablauf der Baugenehmigung.

Die Antwort des Kommunalreferats: Der Bunker 5 ist in das Gesamtprojekt Bürgerpark Oberföhring (Grundsatzbeschluss Zukunft Bürgerpark Oberföhring) inkludiert. Diese Entscheidung wurde auch im Rahmen des Beschlusses „Aufhebung der Kündigung“ mitgeteilt.

Um den Bunker 5 als Musikübungsraum nutzbar machen zu können, wären zunächst Maßnahmen bezüglich der Lüftung und Elektrifizierung des Bunkers erforderlich. Aktuell ist keine Stromversorgung im Bunker vorhanden und eine mechanische Lüftungsanlage müsste installiert werden. Vor einer etwaigen Umsetzung wären zunächst umfassende Prüfungen notwendig.

Für diese Maßnahmen sind zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich, die aktuell nicht zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund und da zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststeht, wie mit der Bunkeranlage im Rahmen der Gesamtsanierung zukünftig verfahren wird, können keine dahingehenden Maßnahmen vorgenommen werden.

Für den Fall, dass weiterer dringender Bedarf an Musikübungsräumen besteht, wurde das Kulturreferat bereits gebeten zu überprüfen, ob in den vorhandenen Baracken im Bürgerpark (oder in anderen Musikübungsräumen im Stadtgebiet) geeignete Kapazitäten dafür zur Verfügung stehen.

Der Bunker 5 wird derzeit von Sicherheitsbehörden in einer Art und Weise genutzt, die der derzeitige Zustand zulässt. Eine Beendigung des hierfür bestehenden unbefristeten Vertragsverhältnisses ist nicht vorgesehen.

Kurz nur „Bunker“, mehr nicht – Hinweis auf den einstigen Übungsraum für Musiker im Bürgerpark an der Oberföhringer Straße.   Foto: hgb