27.06.2015

Schneller geht’s kaum: Vier Wochen nach einem Antrag im Bezirksausschuss (BA) reagierte das Baureferat / Gartenbau. Ein Anlieger hatte Einfassungen zum Schutz der Baumgräben und von Fußgängern entlang der Wege an der Richard-Strauss-Straße gefordert. Das Referat lehnte das aber ab: „Einfassungen sind weder aus wirtschaftlicher noch gestalterischer Sicht zu befürworten.“

Nach Angaben des Mannes „verkommen die Gehwege“ zu Anlieferungsstraßen von Paketdiensten und Getränkefirmen, zu Anlieferzonen für Geschäfte und zu Dauerstellplätzen für Handwerker. „Wenn der Gehweg durch ein Fahrzeug blockiert ist, fahren weitere Autos nicht etwa zur nächsten Kreuzung zurück. Die Fahrer weichen einfach durch die Baumgräben aus, die durch die Stellung der Bäume eine bequeme Durchfahrt ermöglichen“, hatte der Anwohner geklagt.

Und: „Sehr beliebt“ sei auch das diagonale Ausfahren von der Gehbahn über Baumgraben, Radweg und Parkstreifen – wenn denn hier gerade kein Wagen parke – auf die Richard-Strauss-Straße. Dabei würden auch immer wieder Fußgänger gefährdet

Vertreter der Behörde begutachteten wegen der Beschwerden den 1,2 Kilometer langen Abschnitt der Richard-Strauss- zwischen Prinzregenten- und Denninger Straße. Das Ergebnis: „Der Rasen im Baumgraben war an drei Stellen durch Reifenspuren beschädigt, neun Baumschutzeinrichtungen waren beschädigt, drei Rasenecken waren überfahren.“

Die Bewertung dieser Umstände durch die Fachleute: „Gemessen an der Länge dieses Abschnitts und unter Berücksichtigung innerstädtischer Maßstäbe sind diese Zahlen eher als unterdurch­schnittlich zu bezeichnen. Lediglich auf Höhe der Hausnummern 24, 26 und 48 ist eine sichtbare Häufung festzustellen.“ Die beschädigten Metallbügel an diesen Stellen werden laut Antwortschrei­ben ersetzt, ein zusätzlicher Baumschutzbügel installiert. Und: „Durchgehende Einfassungen“ wird es nicht geben.

Fazit: Der optisch freizügige Eindruck der boulevardähnlichen Strecke wird also gewahrt.

Zum Schutz der Fußgänger wird noch angeführt: „Das ist mit gärtnerischen Mitteln nicht zu bewirken.“ Auch im Rahmen der Kontrollen durch die Grünanlagenaufsicht bestünden keine Handlungsmöglichkeiten, da „die Grünanlagensatzung im öffentlichen Straßengrund nicht greift.“ Daher bittet das Gartenbauamt die Beamten der Polizeiinspektion Bogenhausen, „die Gehwege in der Richard-Strauss-Straße verstärkt zu kontrollieren.“