Ein absolutes Halteverbot hat die Abteilung Straßenverkehr im Kreisverwaltungsreferat (KVR) in der Meistersingerstraße vor den Gebäuden 150 und 152/Freischützstraße 13 (Rewe-Markt) im äußeren Kurvenradius zwischen Einfahrt und Nordende der Parkbucht erlassen. Der Maßnahme haben die Mitglieder des Bezirksausschusses ebenso wie die Verkehrsexperten der Polizeiinspektion Bogen­hausen befürwortet.

Der Hintergrund für die Anordnung: Durch parkende Fahrzeuge in diesem Bereich wird die Sicht auf den entgegenkommenden Verkehr im Kurvenbereich derart eingeschränkt, dass auch bei „angepasster Fahrweise ein rechtzeitiges Abwarten und Ausweichen oft nicht möglich ist und es dadurch zu Behinderungen und gefährlichen Situationen kommt“, wie es in der Begründung der Behörde heißt. Letztlich sei auch wegen der Kunden des Supermarkts im Kurvenbereich „mit vermehrten Fahrzeugaufkommen zu rechnen.“

In der Tat: Immer wieder war zu beobachten, dass wegen „wild“ und gedankenlos kurzzeitig halten­der und sogar parkender Autofahrer kaum mehr eine Durchfahrt in beiden Richtungen – zur Cosima- bzw. Robert-Heger-Straße – möglich war. Somit ist nunmehr ein Nadelöhr und Gefahren­bereich beseitigt, wenn denn die Verkehrsteilnehmer das absolute Halteverbot beachten.