31. Oktober 2016

Stellen Sie sich vor: Ein Bürger sperrt eine Straße, lässt die Asphaltdecke aufreisen, die Trümmer entfernen, die Fahrbahn wird zur Sackgasse? Unmöglich? Nicht in Bogenhausen! Und zwar in Johanneskirchen, in der Glücksburger Straße, Flurnummer 725. Warum das möglich ist? Weil die Verantwortlichen der Stadt offensichtlich geschlafen haben.

CSU-Fraktionssprecher Xaver Finkenzeller deckte jetzt im Bezirksausschuss diesen unglaublichen Fall auf, stellte einen vom Plenum einstimmig verabschiedeten Antrag. Demnach wird die Stadt aufgefordert, Sofortmaßnahmen einzuleiten, damit auch eine künftige Nutzung der Glücksburger-/Apenrader Straße für den Autoverkehr möglich ist.

Der Fehler reicht mehr als fünf Jahrzehnte zurück. Der seinerzeit schmale Weg wurde von den Be­hörden nicht gewidmet. Übersehen wurde dabei zudem, dass sich ein Stück davon in Privatbesitz befindet. Unlängst wollten die Eigentümer den Geländestreifen zurückhaben. Eine Einigung mit der Stadt schlug fehl, man traf sich vor Gericht.

Jurist Finkenzeller erläuterte im Kommunalparlament: Entsprechend dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 13.10.2015 (Az.: M 2 K 15.1586) wird festgestellt, dass eine Grundstückseigentümerin berechtigt ist, das Grundstück (Fl.-Nr. 725, Gemarkung Daglfing) an der Glücksburger-/Apenrader Straße ab 1. Januar 2017 für den öffentlichen Verkehr zu sperren, sowie den Straßenbaukörper zu entsiegeln und zu renaturieren.

Der Abschnitt auf der Glücksburger Straße (roter Kreis unter der Lupe), der auf Privatgrund liegt. Laut Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts dürfen die Eigentümer ab Anfang Januar die Straße sperren.     Foto: CSU-Antrag / Bearbeitung: hgb
Der Abschnitt auf der Glücksburger Straße (roter Kreis unter der Lupe), der auf Privatgrund liegt. Laut Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts dürfen die Eigentümer ab Anfang Januar die Straße sperren. Foto: CSU-Antrag / Bearbeitung: hgb

Im Antrag dazu wird die Stadt aufgefordert, umgehend drei Fragen zu beantworten:

1. Welche Maßnahmen hat die Stadt bisher ergriffen, um die Sperrung und Renaturierung des Weges zu verhindern?

2. Welche Lösungen gedenkt die Stadt einzuleiten, damit eine Straßensperrung vermieden wird?

3. Sollte eine Straßensperrung unvermeidbar sein: Welche Alternativlösungen gibt es, die kurzfristig umzusetzen sind?

In der Begründung der Initiative heißt es: Laut Urteil wurde der Teilabschnitt von der Stadt rechts­widrig überbaut (überteert), die Fahrbahn in rechtswidriger Weise über das Grundstück geführt. Die Straße wird täglich häufig verwendet und stellt in diesem Teilbereich eine wichtige Verbindung dar.

Mit Urteil vom 13. Oktober 2015 wurde nun der Eigentümerin das Recht zugesprochen, die Straße zu sperren und zu entsiegeln bzw. zu renaturieren. Das Urteil ist nun knapp ein Jahr her. Dem Bezirksausschuss liegen bisher keine Informationen vor, dass die Stadt tätig geworden ist, um hier eine Lösung zu finden. Die Sperrung der Straße droht aktuell.