5. März 2019

Die Stadt soll prüfen, „ob es ihr möglich ist, mit gutem Beispiel voran zu gehen und Benjes-, Wall­hec­ken oder Ackerrandstreifen anzulegen. Auf den stadteigenen landwirtschaftlichen Gütern könnte die Anlage von Ackerrandstreifen geprüft werden. Im Moosgrund, wo viele Bürger mit ihren Hunden spazieren gehen, könnte die Anlage von Benjes- oder Wallhecken dazu dienen, Menschen und frei­laufende Hunde auf den Wegen zu halten“. Diesen Antrag der CSU-Fraktion im Bezirksausschuss billigten die Lokalpolitiker einhellig.

In der Begründung der Initiative, gezeichnet von Angelika Raab und Brigitte Stengel, heißt es: „Der Bund Naturschutz ruft zum Volksbegehren >Artenvielfalt< auf! Wir wollen nicht nur die Bienen ret­ten. Der Schutz von Bodenbrütern und anderen aussterbenden Insekten und Kleintieren liegt uns allen am Herzen.

Aktuell würden gerade die Gebiete, in denen die letzten Wiesenbrüter (Feld­lerche, Rebhuhn, Grauammer und andere) brüten, nicht geschützt. „Das sollte korrigiert werden durch Aufklärung der Spaziergänger und Hundebesitzer. Menschen und Hunde sollten auf den Trampelpfaden bleiben und nicht querfeldein laufen, damit die Bodenbrüter und andere Tiere nicht gestört werden,“ wird weiters angeführt

Zu den drei Fachbegriffen wird erläutert: Eine Benjeshecke entsteht, wenn man lockere Ablage­run­gen von dünneren Gehölzen, Ästen und Zweigen in Linienform anlegt beziehungsweise als Wall stapelt. Das hier gelagerte Totholz bildet unmittelbaren Lebensraum für zahlreiche Vogelarten (Heckenbrüter, Kleinsäuger und Insekten).

Eine Wallhecke dient als Feldbegrenzung und wird häufig aus Haselnusssträuchern, Weißdorn, Schlehe, Hainbuche, Brombeere gebildet. Alle paar Jahre werden die Äste kreuzweise überein­an­der gelegt, sodass aus dem Totholz eine für das Vieh nur schwer passierbare Barriere entsteht. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind Wallhecken geschützt und dürfen nicht beseitigt werden.

Ein Ackerrandstreifen ist ein Randbereich an Äckern, der ohne den Einsatz von Herbiziden und Pflanzenschutzmitteln bewirtschaftet wird, damit sich dort Ackerwildkräuter und die an sie angepasste Tierwelt ausbreiten und überleben können. Im Unterschied zu Blühstreifen, die im Frühjahr mit einer Blühmischung angesät werden, ist das Ziel der Ackerrandstreifen die Förderung der am Standort bodenbürtigen Ackerwildkräuter.

Hecke aus Sträuchern und Totholz als Barriere für Tiere. Foto: hgb