16. März 2019

Unterföhring hat’s bereits vor 39 (!) Jahren vorgemacht, hatte damals damit bundesweit für Aufse­hen ge­sorgt. Bald zieht München nach: Zum 1. September werden, vorbehaltlich der zu erwarten­den Zustimmung im Rat­haus bei der Tagung am 22. Mai, die Gebühren für die städtische Kinder­gär­ten und die Häuser für Kin­der für alle Eltern abgeschafft. Die Stadt will einen Zuschuss des Freistaats nutzen, so das Referat für Bildung und Sport (RBS), um die Mütter und Väter komplett von den Zahlungen zu befreien.

Die neue Regelung gilt für die Betreuung von drei- bis sechsjährigen Kindern. Sie betrifft auch die Kindergärten der Einrichtungen freigemeinnütziger und sonstiger Träger, die an der Münchner Förderformel teilnehmen. Die Kostenfreiheit soll unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt werden.

Die geplante Neuordnung der Besuchsgebühren erfasst rund 29 400 Kindergartenkinder, wovon etwa 15 800 Mädchen und Buben städtische Einrichtungen und circa 13 600 Kinder Einrichtungen besagter freigemeinnütziger und sonstiger Träger besuchen. Alle Plätze befinden sich in insgesamt 560 Einrichtungen, umfassen rund 75 Prozent aller Kita-Plätze in der Landshauptstadt.

Kinder, Kinder – Achtung Autofahrer, Achtung Eltern: Ab 1. September werden die Gebühren für die städtische Kitas und die Häuser für Kin¬der für alle Mütter und Väter abgeschafft. Foto: hgb

Die Gebührenfreiheit wird möglich, weil München die Beiträge noch weiter absenken kann, als es bereits im Oktober 2018 vom Stadtrat beschlossen worden ist. Die maximale Abgabe wird ab Sep­tember nur noch 100 Euro betragen.

Diese Summe wird den Eltern aber nicht in Rechnung gestellt, sie sind faktisch freigestellt, weil der Freistaat ab 1. April 2019 einen monatlichen Zuschuss von 100 Euro gewährt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt direkt an die Einrichtung, in der das Kind be­treut wird. Die neue Regelung bezieht sich aber nicht auf das Verpflegungsgeld.

Außerdem sollen auch Eltern-Kind-Initiativen (EKI), die nach den Förderungsrichtlinien bezuschusst werden, von den geplanten Änderungen profitieren. Ein entsprechendes Modell werde, so heißt es im Rathaus, vom RBS erarbeitet. Zur Erklärung: EKIs werden von Eltern gegründet, organisiert und betrieben.
Der Träger ist stets die gesamte Elternschaft. Die Einrichtung muss mehr als 20 Stunden pro Woche geöffnet haben, die Mindestplatzzahl pro Gruppe beträgt zwölf Plätze.

Die Kostenfreiheit gilt aber nicht für Krippenplätze – noch nicht. Für 2020 hat nämlich die Staatsre­gie­­rung angekündigt, ebenfalls 100 Euro Zuschuss zu gewähren.

Übrigens: Bei der Kindergartenversorgung für Drei- bis Sechsjährige liegt der Wert für Bogenhau­sen bei 89 Prozent, stadtweit sind es 93 Prozent. Bis zum Jahr 2020 sind für den 13. Stadtbezirk 108 Prozent vorgesehen. Und: Der Versorgungsgrad bei der Kindertagesbetreuung für Ein- bis Drei­jährige beträgt in Bogenhausen 58 Prozent, in München sind es 64 Prozent.