6. Juli 2019

Die Bemühungen der Stadt im Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum lohnen sich ganz offensichtlich. Sozialreferentin Dorothee Schiwy erfreut: „2018 konnten wir 370 Wohneinhei­ten (Anm. d. Red: davon 25 in Bogenhausen) wieder dem Wohnungsmarkt zuführen.“ Zum bes­seren Verständnis: Würde die Stadt 370 Einheiten im geförderten Wohnungsbau realisieren, würde das rund 140 Millionen Euro kosten. Und: In den vergangenen zehn Jahren wurden insgesamt 2156 Wohnungen „gerettet“ – weit mehr als beispielsweise im Prinz-Eugen-Park entstehen.

Mit der Zahl 25 steht Bogenhausen übrigens unter den 25 Stadtbezirken an vierter Stelle. Die meisten Wohnungen wurden mit 105 in Schwabing-West „gerettet“, vor Altstadt-Lehel 31 und Ludwigsvorstadt mit 28.

Das Sozialreferat nutzt alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel, um Verstöße gegen das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum konsequent und zeitnah zu verfolgen. So wurden 2018 von 140 Gerichtsverfahren 138 gewonnen, 1,6 Millionen Euro an Zwangsgeldern angedroht (und dabei rund 500 000 Euro eingenommen) sowie 980 000 Euro an Bußgeldern verhängt worden. Und: In drei Fällen ist eine sogenannte Ersatzzwangshaft durchgesetzt worden.

25 zweckentfremdete Wohnungen in Bogenhausen konnten im vergangenen Jahr von der Stadt wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden. Foto: hgb

Vor allem im Bereich Medizintourismus konnte aber das angedrohte Zwangsgeld genauso wenig zu einer Aufgabe der illegalen Nutzung motivieren, wie die Verhängung hoher Bußgelder. Deshalb wurde beim Verwaltungsgericht mehrfach die besagte Anordnung von Ersatzzwangshaft beantragt.

2018 wurden bei mehr als 18 000 Überprüfungen 99 Ferienwohnungsnutzungen („klassische“ Ferienwohnungen und durch Medizintourismus zweckentfremdete Wohnungen – davon zwei in Bogenhausen) unterbunden und die Einheiten wieder Wohnzwecken zugeführt.

Bis zum Stichtag 1. März 2019 gingen 1349 Meldungen über die Online-Meldeplattform ein. Hiervon wurden 775 Hinweise (57 Prozent) anonym abgegeben. Zum Vergleich: Vor dem Start der Online-Meldeplattform erhielt das Sozialreferat im gesamten zweiten Halbjahr 2017 rund 200 Hinweise auf eine vermutete Zweckentfremdung.

Anfang August 2018 wurde der Internetportal-Betreiber Airbnb durch das Sozialreferat dazu ver­pflichtet, Auskunft über jene Wohnungen in München sowie deren Anbieter zu erteilen, die für einen Zeitraum von mehr als – den zweckentfremdungsrechtlich unbedenklichen – acht Wochen angebo­ten werden. Für den Fall, dass dieser Forderung nicht nachgekommen wird, wurde die Zahlung eines Zwangsgelds von 300 000 Euro angedroht. Gegen diesen Bescheid wurde Klage erhoben; das Verwaltungsgericht München hat mit Urteil vom Dezember 2018 die Klage abgewiesen. Airbnb hat mittlerweile einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil gestellt. Der Bayeri­sche Verwaltungsgerichtshof hat bis dato darüber noch nicht entschieden.