09. Dezember

Tramdepot-Ausbau: Keine Wohnungen

In einem Antrag von CSU und SPD im Bezirksauschuss wurde die „Stadt gebeten, gemeinsam mit den Stadt­werken München (SWM) und der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) zu prüfen, den Bus- und Trambetriebshof in der Einsteinstraße im Rahmen einer Sanierung und Erweite­rung mit Werks­wohnungen, beispielsweise in Stelzenbauweise, zu überbauen.“ Die Antwort: „Ein solches Vor­haben lässt sich nur sehr schwer verwirklichen.“

In der Begründung der Initiative war angeführt worden: „Der Bedarf an Bussen und Stra­ßenbahn­en erhöht sich, woraus sich höhere Anforderungen an einen Betriebshof ergeben. Es ist da­von aus­zu­gehen, dass der Betriebshof erweitert werden muss. Hier­­aus ergibt sich die Möglich­keit, neben einer Erweiterung oder einem Neubau den Bau von not­wen­di­gen Werkswohnungen einzuplanen.“

Grünen-Vertreter Karl Niebler wollte seinerzeit den Antrag ordentlich diskutieren.“Ich kenne dort jede Halle, so einfach wird die Sache nicht sein“ und beantragte Vertagung. Abgelehnt mit 17 gegen 15 Stim­men. Obgleich Marko Poggenpohl (SPD) klar machte, „dass das eine Anregung an die Stadt­verwaltung ist“, erklärte Grünen-Sprecher Samuel Moser, dass es „eine Zu­mu­tung wäre, heute darüber abzustimmen.“ Und Angelika Pilz-Strasser: „Wenn’s einen Schau­fens­terantrag nicht gebe, so wäre er heute erfunden.“ Der Antrag wurde gebilligt.

Der Bus- und Trambetriebshof an der Einsteinstraße liegt teils in Haidhausen und teils in Bogenhausen. Bei einer Erweiterung oder Sanierung sollen, so die Vorstellung des Bezirksausschusses, auch Werkswohnungen eingeplant werden. Laut SWM/MVG ist das aber kaum machbar. Foto: hgb

Dazu die SWM / MVG:

„Der Wunsch, bestehende MVG-Liegenschaften mit Werkswohnungen zur erweitern, erscheint auf den ersten Blick durchaus interessant. Allerdings lässt sich ein solches Vorhaben aus den folgenden Gründen nur sehr schwer verwirklichen:

  • Die Werkswohnungen werden nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) genehmigt, während der Tram-Betriebshof nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigt worden ist. So­mit werden sehr schwierige genehmigungsrechtliche Fragen zu klären sein.
  • Wegen der zu überbauenden Hallen sind bei einer Stelzenbauweise Spannweiten zwischen 100 und 180 Meter zu überbrücken. Damit die Lasten der Werkswohnungen in den Untergrund abge­lei­tet werden können, müssen dafür notwendige Stützen in die bestehenden Gebäude integriert wer­den. Dies wird aller Wahrscheinlichkeit nach dazu führen, dass einige Gleise und Busabstellflächen nicht mehr genutzt werden können, was betrieblich angesichts des bestehenden Bedarfs an zusätz­lichen Flächen nicht vertretbar ist.
  • Weiterhin sind die Gewerke des Brand- und Schallschutzes sowie der Hautechnik sehr komplex und stellen eine besondere Herausforderung dar.
  • Die Zugänglichkeit zu den >oben liegenden< Werkswohnungen ist in den bestehenden Ablauf des Betriebshofs sehr schwer zu integrieren und führt zu noch weiteren Einschränkungen.
  • Während der Bauzeit der Werkswohnungen würde es zu massiven Einschränkungen auf dem Betriebshof kommen.

SWM und MVG

Fazit: „Aus diesen Gründen ist eine Realisierung von Werkswohnungen auf dem Betriebsgelände an der Einsteinstraße nicht machbar. Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie würde an diesem erwartbaren Ergebnis nach unserer Ansicht nichts ändern. Deshalb und auch aus Kostengründen halten SWM / MVG die gewünschte Machbarkeitsstudie nicht für Ziel führend.“