07. April 2021
Cosimabad: Parkplatz bleibt Parkplatz
Jetzt hat das Planungsreferat in einem Schreiben an Bezirksausschuss-Vorsitzenden Florian Ring (CSU) klar gestellt: Das rund 120 Stellplätze umfassende Parkareal des Cosimawellenbads an der Cosimastraße bleibt ein Parkplatz – zumindest ist „derzeit“ seitens der Stadt keine andere Planung vorgesehen.
In den vergangenen drei Jahren hatte es eine „Idee“ nach der anderen gegeben, was man mit der Fläche alles anfangen könnte. Im Februar 2018 hatten die Stadtwerke München (SWM) geprüft, ob nach dem Bürgerentscheid „Raus aus der Steinkohle“ bezüglich des Heizkraftwerks (HKW) Unterföhring die Möglichkeit bestünde, ein Gaskraftwerk auf dem Gelände zu errichten.

Der nächste „Gedanke“ war die Kopie eines Modells: Die SPD-Fraktion im Kommunalparlament hatte beantragt, den Parkplatz in Kooperation mit den SWM analog des Parkplatzes am Dantebad mit einem Wohngebäude auf Stelzen – dieser Trakt wurde mit Fertigbauteilen erstellt – zu überbauen, um preisgünstigen Wohnraum für Studierende sowie Auszubildende zu schaffen.
Auf diese Initiative hatte die Lokalbaukommission (LBK) im Planungsreferat im August 2019 überraschend geantwortet: „Vor dem Hintergrund des ebenfalls hohen Bedarfs an Flächen für Sportnutzung und der Gegebenheit, dass der Flächennutzungsplan hier eine Gemeinbedarfsfläche (Sport) darstellt, prüft die Stadtentwicklungsplanung derzeit, ob an dieser Stelle eine Dreifach-Sporthalle realisiert werden kann.“ Und schließlich die vierte Idee: Bau eines Wohngebäudes für Senioren.
Angesichts all dieser „Vorstellungen“ wollte die Mitglieder des Bezirksausschusses endlich Klarheit haben, fragten Anfang Dezember bei der Stadt nach: Dreifach-Sporthalle – ja oder nein? Die Antwort dazu des Planungsreferats in Auszügen:
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„Der Flächennutzungsplan stellt die Hauptfläche des Flurstücks als Gemeinbedarfsfläche für Sport dar. Nördlich davon ist eine Teilfläche als >Allgemeine Grünfläche< und südlich davon als >Gemeinbedarfsfläche für Gesundheit< und als >Gemeinbedarfsfläche< dargelegt. Es handelt sich hier um nicht-städtisches Eigentum. Die Zuständigkeit liegt bei den Stadtwerken München. Der Parkplatz des Cosimawellenbads liegt im Umgriff des Bebauungsplans, der dort die Nutzungen „Hallenbad“ und „Gemeinschaftsstellplätze“ festsetzt.“
Und weiter: „Bei einer Suche für Dreifach-Turnhallen wurde der Standort zurückgestellt, da das Referat eine derartige bauliche Entwicklung wegen der Festsetzungen im Bebauungsplan als kritisch beurteilte, das Referat für Bildung und Sport (RBS) die Umgebung künftig gut mit Sporthallen versorgt und die Stadtwerke für ihren Zuständigkeitsbereich keinen Bedarf sahen. Die Alternative einer sozialen Einrichtung (stationäre Altenpflege) wird ebenfalls auf Grund der Festsetzungen im Bebauungsplan nicht in Erwägung gezogen. Der notwendige Aufwand mit unklarem Ergebnis (Prüfung der Eignung des Grundstücks mittels Machbarkeitsstudie, Errichtung einer Tiefgarage für bestehende und neue Pkw-Stellplätze) stünde in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen.“
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Fazit:[alert-announce]„Die Landeshauptstadt kann derzeit weder die Realisierung einer Dreifach-Sporthalle noch die alternative soziale Einrichtung auf dem gegenständlichen Standort bejahen.“
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