07. April 2021

Cosimabad: Parkplatz bleibt Parkplatz

Jetzt hat das Planungsreferat in einem Schreiben an Bezirksausschuss-Vorsitzenden Florian Ring (CSU) klar gestellt: Das rund 120 Stellplätze umfassende Parkareal des Cosima­wellenbads an der Cosimastraße bleibt ein Parkplatz – zumindest ist „derzeit“ seitens der Stadt keine andere Planung vorgesehen.

In den vergangenen drei Jahren hatte es eine „Idee“ nach der anderen gegeben, was man mit der Fläche alles anfangen könnte. Im Februar 2018 hatten die Stadtwerke München (SWM) geprüft, ob nach dem Bürgerentscheid „Raus aus der Steinkohle“ bezüglich des Heizkraftwerks (HKW) Unterföhring die Möglichkeit bestünde, ein Gaskraftwerk auf dem Gelände zu errichten.

Der Parkplatz für mehr als 100 Autos am Cosimawellenbad (im Hintergrund) bleibt ein Parkplatz – das stellte jetzt das Planungsreferat klar. Foto: hgb

Der nächste „Gedanke“ war die Kopie eines Modells: Die SPD-Fraktion im Kommunalparlament hat­­te beantragt, den Parkplatz in Kooperation mit den SWM analog des Park­platzes am Dantebad mit einem Wohngebäude auf Stelzen – dieser Trakt wurde mit Fertigbauteilen erstellt – zu über­bau­en, um preisgünstigen Wohnraum für Studierende sowie Auszubildende zu schaffen.

Auf diese Initiative hatte die Lokalbaukommission (LBK) im Planungsreferat im August 2019 über­raschend geantwortet: „Vor dem Hintergrund des ebenfalls hohen Bedarfs an Flächen für Spor­tnut­zung und der Gegeben­heit, dass der Flächennutzungsplan hier eine Gemeinbedarfsfläche (Sport) darstellt, prüft die Stadtentwicklungsplanung derzeit, ob an dieser Stelle eine Dreifach-Sporthalle realisiert werden kann.“ Und schließlich die vierte Idee: Bau eines Wohngebäudes für Senioren.

Angesichts all dieser „Vorstellungen“ wollte die Mitglieder des Bezirksausschusses endlich Klarheit haben, fragten Anfang Dezember bei der Stadt nach: Dreifach-Sporthalle ­­– ja oder nein? Die Antwort dazu des Planungsreferats in Auszügen:

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„Der Flächennutzungsplan stellt die Hauptfläche des Flurstücks als Gemeinbedarfs­flä­che für Sport dar. Nördlich davon ist eine Teilfläche als >Allgemeine Grünfläche< und südlich davon als >Ge­meinbedarfsfläche für Gesundheit< und als >Gemeinbedarfsfläche< dargelegt. Es handelt sich hier um nicht-städtisches Eigentum. Die Zuständig­keit liegt bei den Stadtwerken München. Der Park­­platz des Cosimawellenbads liegt im Umgriff des Bebauungs­plans, der dort die Nutzungen „Hallenbad“ und „Gemeinschaftsstellplätze“ festsetzt.“

 

Und weiter: „Bei einer Suche für Dreifach-Turnhallen wurde der Standort zu­rück­­gestellt, da das Re­ferat eine derartige bauliche Entwicklung wegen der Festset­zun­­gen im Be­bau­­ungs­plan als kritisch beurteilte, das Referat für Bildung und Sport (RBS) die Um­ge­bung künftig gut mit Sporthal­len ver­sorgt und die Stadtwerke für ihren Zuständigkeitsbereich keinen Bedarf sahen. Die Alterna­ti­ve einer sozialen Einrichtung (stationäre Altenpflege) wird eben­falls auf Grund der Festsetzun­gen im Bebauungsplan nicht in Erwägung gezogen. Der notwendige Aufwand mit unklarem Ergebnis (Prüfung der Eignung des Grundstücks mittels Machbarkeitsstudie, Errichtung einer Tiefgarage für bestehende und neue Pkw-Stellplätze) stünde in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen.“

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Fazit:[alert-announce]„Die Landeshauptstadt kann derzeit weder die Realisierung einer Dreifach-Sporthalle noch die alternative soziale Einrichtung auf dem gegenständlichen Standort bejahen.“

 

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