20. April 2021
„Schlitze“ im Gehweg: Stadt verbietet sie!
„Fahrräder anlehnen verboten!“ – ein solches Schild ist an vielen Gebäuden auch in Bogenhausen zu finden. Oft werden die Räder dann einfach schräg oder gar quer abgestellt, behindern gerade an schmalen Gehwegen die Fußgänger. Es geht auch anders. Wie das Beispiel vor dem Haus Sternwartstraße 2 zeigt. Das Vorderrad wird in eine abgeflachte „Einlassung“ auf dem Gehweg eingeschoben. Das schafft Ordnung, die Räder stehen hintereinander aufgereiht, behindern nicht, verkratzen keine Hauswände, können nicht umkippen. Unglaublich: die Stadt untersagt das. Die „Schlitze“ müssen rückgebaut werden!
Sabine Geißler, CSU-Vertreterin im Bezirksauschuss, hatte die unkonventionelle Abstellmöglichkeit entdeckt und sich Gedanken gemacht. In einem vom Kommunalparlament verabschiedeten Antrag wollten sie von der Stadt wissen, ob und wo solche Radparkplätze möglich sind und wie viel sie kosten.

In der ablehnenden Antwort des Baureferats heißt es:
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„Fahrradabstellanlagen müssen Anforderungen wie Standfestigkeit der Räder und idealerweise Diebstahlschutz erfüllen. Die von der Stadt im öffentlichen Straßenraum verwendeten Fahrradabstellanlagen erfüllen diese Anforderungen. Die von im Antrag vorgeschlagenen Einlassungen im Gehweg erfüllen diese Anforderungen jedoch nicht. Die Standsicherheit ist unzureichend, die Fahrräder können daher leicht umkippen, was wiederum zur Beschädigung der Felgen führt. Auch ein Anschließen des Rahmens ist nicht möglich und somit sind auch die Anforderungen an den Diebstahlschutz nicht ausreichend erfüllt.“
Weiter argumentiert die Behörde:
„Derartige Einlassungen (Vertiefungen) im Gehweg, noch dazu nicht gekennzeichnet, stellen ein erhöhtes Verkehrssicherheitsrisiko stellen. Es besteht Stolpergefahr beziehungsweise Gefahr für ein Umknicken der Fußgänger, Rollerfahrer und Skater können in den Vertiefungen stecken bleiben. Aus Sicherheitsgründen ist daher der Einbau derartiger Einlassungen im öffentlichen Verkehrsraum als Fahrradabstellmöglichkeit nicht möglich. Die vorhandenen Einlassungen vor dem Haus Sternwartstraße 2 werden nach Rücksprache mit der Hausverwaltung durch das Baureferat zurückgebaut.“
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