20. April 2021

 

„Schlitze“ im Gehweg: Stadt verbietet sie!

„Fahrräder anlehnen verboten!“ – ein solches Schild ist an vielen Gebäuden auch in Bogen­hau­sen zu finden. Oft werden die Räder dann einfach schräg oder gar quer abgestellt, behindern gera­de an schmalen Gehwegen die Fußgänger. Es geht auch anders. Wie das Beispiel vor dem Haus Sternwartstraße 2 zeigt. Das Vorderrad wird in eine abgeflachte „Einlassung“ auf dem Geh­weg ein­ge­scho­ben. Das schafft Ordnung, die Räder stehen hintereinander aufgereiht, behindern nicht, verkratzen keine Hauswände, können nicht umkippen. Unglaublich: die Stadt untersagt das. Die „Schlitze“ müssen rückgebaut werden!

Sabine Geißler, CSU-Vertreterin im Bezirksauschuss, hatte die unkonventionelle Abstell­mög­­lich­keit entdeckt und sich Gedanken gemacht. In einem vom Kommunalparlament ver­abschie­de­ten Antrag wollten sie von der Stadt wis­sen, ob und wo solche Radparkplätze möglich sind und wie viel sie kosten.

Einlassungen am Rand des Gehwegs, nahe der Hausmauer– ideale Stellplätze für Räder, einfach, sicher und Platz sparend. Das Baureferat ist anderer Ansicht, lehnte die „Schlitze“ ab, baut sie zurück. Fotos: CSU-Antrag

In der ablehnenden Antwort des Baureferats heißt es:

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„Fahrradabstellanlagen müssen Anforderungen wie Standfestigkeit der Räder und idealerweise Diebstahlschutz erfüllen. Die von der Stadt im öffentlichen Straßenraum verwendeten Fahrradab­stellanlagen erfüllen diese Anforderungen. Die von im Antrag vorgeschlagenen Einlassungen im Gehweg erfüllen diese Anforderungen jedoch nicht. Die Standsicherheit ist unzu­reichend, die Fahr­räder können daher leicht umkippen, was wiederum zur Beschädigung der Fel­gen führt. Auch ein An­schließen des Rahmens ist nicht möglich und somit sind auch die Anforde­rungen an den Dieb­stahlschutz nicht ausreichend erfüllt.“

 

Weiter argumentiert die Behörde:

 

„Derartige Einlassungen (Vertiefungen) im Gehweg, noch dazu nicht gekenn­zeich­net, stellen ein erhöhtes Verkehrssicherheitsrisiko stellen. Es besteht Stolpergefahr beziehungs­weise Gefahr für ein Umknicken der Fußgänger, Rollerfahrer und Skater können in den Vertiefungen stecken bleiben. Aus Sicherheitsgründen ist daher der Einbau derartiger Einlassungen im öffent­lichen Ver­kehrsraum als Fahrradabstellmöglichkeit nicht möglich. Die vorhandenen Einlassungen vor dem Haus Sternwartstraße 2 werden nach Rücksprache mit der Hausverwaltung durch das Baureferat zurückgebaut.“

 

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