29. April 2021
Erschließungsbeiträge: Warum (erst) jetzt?
Die Stadt hat kurz vor dem Ende der Übergangsfrist zum 1. April offenbar noch Bescheide zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen für bereits vor vielen Jahr(zehnt)en hergestellte Straßen ausgefertigt, die teilweise eine erhebliche finanzielle Herausforderung für die Betroffenen darstellen. Das moniert die CSU-Fraktion im Bezirksausschuss und fordert die Verwaltung auf, nachfolgende vier Fragen zu beantworten.
- Für welche Straßen in Bogenhausen wurden seit Jahresanfang Bescheide zur Erhebung von Erschließungskosten versandt?
- Wann wurden diese Straßen jeweils hergestellt?
- Warum ist die Landeshauptstadt erst jetzt und nicht schon in den letzten Jahren und Jahrzehnten ihrer Pflichtaufgabe nicht nachgekommen, die Beiträge zu erheben?
- Bewertet es die Stadt als verhältnismäßig, für Straßen, die bereits seit mehreren Jahrzehnten bestehen, nun Zahlungsbescheide mit teilweise fünfstelligen Summen und einer vierwöchigen Zahlungsfrist auszustellen?

In der Begründung wird argumentiert:
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„Unter den Schreiben sind auch Bescheide für Straßen, die bereits seit vielen Jahrzehnten hergestellt sind. Für einen Abschnitt der Kronstadter Straße beispielsweise, die seit mehr als drei Jahrzehnten technisch hergestellt ist, erreichten die Anlieger kürzlich Zahlungsaufforderungen mit dem Zahlungsziel April 2021 (vier Wochen nach Eingang).“
Weiter wird angeführt:
Noch immer leiden zahlreiche Unternehmen unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie und haben dadurch massive Umsatzeinbußen. Auch zahlreiche Arbeitnehmer sind (noch immer) wirtschaftlich von den Auswirkungen der Pandemie (Kurzarbeit, Schulschließungen etc.) betroffen. Nicht nur angesichts dieser Tatsachen ist es unzumutbar, innerhalb kürzester Zeit die Zahlung erheblicher Beträge für zurückliegende Erschließungsmaßnahmen einzufordern. Und wörtlich: „Sofern diese rechtlich im Einzelfall überhaupt Bestand haben.“
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CSU-Fraktionssprecher Xaver Finkenzeller kritisierte:
„Die Stadt nimmt sich da eklatant viel raus. Man kann sogar schon von Abzocke sprechen. Denn mit dem ausgestellten Vollzug läuft bereits die Verzinsung – nämlich sechs Prozent!“
Fazit: Der Dringlichkeitsantrag wurde vom 16-köpfigen Corona-Sondergremium des Kommunalparlaments mehrheitlich unterstützt – nämlich mit 14 gegen zwei Stimmen. Letztere kamen – wen wundert’s in Bogenhausen – von den Grünen, die die Initiative als „juristisches Unterfangen“ deklarierten.