14. April 2021

Rotbuche als Naturdenkmal: Abwarten!

„Die prachtvolle Rotbuche“ im Vorgarten des Anwesens Laplacestraße 28 in Bogenhausen als Naturdenkmal aus­weisen – diesen unlängst gestellten Antrag eines Bürgers, der den Baum übrigens >Augustus< taufte, hat der Bezirksausschuss zur Überprüfung an die Stadt weiter geleitet. Der Wunsch zum Schutz, die Klassifizierung als Naturdenkmal, ist aber nicht so einfach, die Initiative muss durch die Instanzen gehen.

Das Referat für Stadtplanung / Untere Naturschutzbehörde erklärte grundsätzlich:

[alert-announce]„In die Naturdenkmalverordnung können nur Einzelschöpfungen der Natur aufgenommen werden, deren besonderer Schutz aus wissenschaft-, naturgeschicht- oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Das potentielle Naturdenkmal muss besondere Eigenschaften besitzen. Dies kann sich zeigen im Alter, der Stattlichkeit, der Seltenheit der Art, der Schönheit des Wuchses oder auch der Wuchsform. Das Gesetz und die Rechtspre­chung legen hier strenge Maßstäbe hinsichtlich der Naturdenkmalwürdigkeit an.“[/alert-announce]

Diese mächtige Rotbuche im Garten eines Anwesens in der Laplacestraße soll auf Initiative eines Anwohners als Naturdenkmal ausgewiesen werden. Der Baum muss aber zuvor im belaubten und im unbelaubten Zustand begutachtet werden. Foto: hgb

Das Ergebnis eines ersten Checks:

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„Der Kontrollmeister der Unteren Naturschutzbehörde hat die Rotbuche begutachtet. Die Buche steht solitär und weist eine arttypische Kronenform und eine gute Vitalität auf. In der Krone ist nur we­nig Totholz vorhanden und auch sonst sind keine nennenswerten Schäden in der Krone zu er­ken­nen. Der Stamm zeigt sich unauffällig. Die Buche hat circa drei Meter Stammumfang und ist von der Größe und Ortsbild prägenden Wirkung als Naturdenkmal geeignet. Sie ist durch die Baum­schutz­verordnung geschützt.“

 

Und weiter:

„Das derzeit laufende Verfahren zur Novellierung der Naturdenkmalverordnung mit Naturdenkmal­lis­te ist bereits weit fortgeschritten, so dass dem Stadtrat in Kürze der Beschluss zur Entscheidung vorgelegt werden wird. Aus diesem Grund kann die Buche im jetzigen Verfahren nicht mehr mit in die Naturdenkmalliste aufgenommen werden. Sie wird aber vorgemerkt und dann noch einmal im belaubten sowie einmal im unbelaubten Zustand begutachtet und auf die Naturdenkmalmal-Würdigkeit überprüft werden.“

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