Der Antrag für den Bau einer Skateanlage im Prinz-Eugen-Park (PEP) von der CSU-Fraktion im Bezirksausschuss, gezeichnet von Elisabeth Pangerl, Jens Luther und Florian Ring passt in die Zeit. Er kommt aber spät, vermutlich zu spät, nachdem nun die Grünanlagen in dem jungen Wohnviertel angelegt werden. Und da wären noch die Auflagen des Immissionsschutzgesetzes. Laut einer Antwort der Stadt vom August 2021 zu einer früheren Initiative sind in Bogenhausen nur im Denninger Anger die erforderlichen Abstände zur bestehenden Wohnbebauung gewährleistet. Das Kommunalparlament vertagte den Antrag zwecks Überprüfung durch das Trio.
In der Begründung der „Aufforderung an die Stadt“ heißt es: Bewegung an der frischen Luft erfreut sich einer wachsenden Beliebtheit in allen Altersstufen und unabhängig von der Sportart. Da Bogenhausen nur eine Skateanlage im Zamilapark besitzt, die seit Jahren einen immer höheren Zulauf bekommt, ist es hier dringend notwendig, eine weitere Anlage wie zum Beispiel von https://gedo-skateparks.com zu errichten. Der Standort Prinz-Eugen-Park ist für dieses Projekt äußerst günstig, da hier bereits auch andere Sportarten in Nähe, wie beispielsweise im Klimapark an der Fideliostraße, angeboten werden und somit das bereits vorhandene Angebot um eine weitere Sportart bereichert und Synergieeffekte nutzen würde.“
Den Kern der Problematik von Sportanlagen hat das Bayerische Landesamt für Umwelt erfasst: „Lärm ist nicht selten auch Ursache für Nachbarschaftszwist. Die Aktiven wollen ihren Ausgleichssport, die Anwohner ihre Ruhe. Häufig kommt es in der Nähe von Sportanlagen oder Freizeiteinrichtungen deshalb zu Konflikten. Während die einen ihren Feierabend oder die Freizeit in Ruhe verbringen möchten, suchen andere ihre Erholung durch Aktivitäten in nahegelegenen Sportanlagen.“ Eine Aussage, die Hand und Fuß hat, die man in Bogenhausen zur Genüge kennt.
Und weiter: Lärm durch Freizeit- und Sportanlagen ist ein Problem unserer Zeit. Dazu die Beurteilungsgrundlage und Anforderungen der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung).Sie geht ein auf die Besonderheiten des Sportbetriebs ein mit unterschiedlichen Beurteilungszeiten an Werk- sowie Sonn- und Feiertagen, zusätzlichen Immissionsrichtwerten für Ruhezeiten, Regelungen für die Zulässigkeit weniger, besonders lauter >Veranstaltungstage<.

Laut Gesetz „sind schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder zu vermindern, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist; unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Schädliche Umwelteinwirkungen liegen dann vor, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit erheblich belästigt werden. Die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung hängt nicht nur von der Lautstärke der Geräusche ab, sondern auch wesentlich von der Nutzung des Gebiets, auf das sie einwirken, von der Art der Geräusche und der Geräuschquellen sowie dem Zeitpunkt (Tageszeit) oder der Zeitdauer der Einwirkungen.“
Kurzum: Die Chancen für eine Skateanlage im Quartier an der Cosimastraße stehen schlecht, ein Bau ist so gut wie ausgeschlossen.