Vor fast vier Jahren, im Oktober 2018 (!), wurde bei der Bürgerversammlung Bogenhausen beantragt, die „Radfahrbeziehungen zwischen Barlow- und Rambaldistraße zu verbessern Das Mobilitätsreferat antwortete jetzt auf die Initiative: „Kein so dringlicher Handlungsbedarf. Das Baureferat wird gebeten, bei eventuellen Umbau- oder Straßensanierungsmaßnahmen in der Stegmühlstraße vor dem viergleisigen Ausbau der Bahntrasse Verbesserungen für den Radverkehr zu berücksichtigen.“
In den Erläuterungen (Auszüge) heißt es: Die Strecke ist weder eine offiziell ausgewiesene Radroute noch eine empfehlenswerte Strecke für Radfahrer, da sie am Ende der Barlowstraße das Befahren eines privaten Wegs beinhaltet, der nicht explizit für den Radverkehr freigegeben ist.
Genauer: Die Barlowstraße endet für den Rad- und Kraftverkehr in Richtung Norden an der Ecke Feuersteinstraße. Jeglicher Fahrverkehr aus der Barlow- wird in Richtung Westen in die Feuersteinstraße geführt. Fährt man vom nördlichen Ende der Barlowstraße weiter geradeaus, so nutzt man einen abgepollerten, gepflasterten, privaten Bereich einer Wohnanlage, der nach Gestaltung und Lage einem Gehweg zuzuordnen ist.
Ähnlich verhält es sich mit dem Verbindungsweg zwischen Karl-Erb-Weg und Stegmühlstraße. Dieser unterliegt den Regelungen der Grünanlagensatzung. Demnach ist das Radfahren ohne spezielle Beschilderung untersagt. Hinweisschilder fürs Radfahren sind in der Grünanlage nicht vorhanden. Allerdings wird der Verkehr auf der Stegmühlstraße beidseitig auf Höhe des Grünanlagen-Verbindungswegs mittels der Gefahrzeichen >Radfahrer< auf querende Radler hingewiesen.
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) plant derzeit den viergleisigen Ausbau der Strecke, wobei die Stadt sich wiederholt für einen Ausbau in einem Tunnel ausgesprochen hat. Im Zuge dieser Planungen werden auch die Querungsmöglichkeiten der Bahntrasse neu geplant. Die Anlage eines Radwegs auf der Südseite der Stegmühlstraße ist wegen der Eigentumsverhältnisse und der Planungen der DB AG derzeit nicht ohne Weiteres möglich.
Das Befahren der Stegmühlstraße ist für den Radverkehr freigegeben. Weiter besteht die Möglichkeit, den Gehweg auf der Nordseite zu nutzen, da er in beiden Fahrtrichtungen für den Radverkehr freigegeben ist. Um auf diesen Weg zu gelangen, kann sowohl die signalisierte Kreuzung an der Ecke Freischützstraße genutzt werden oder die beidseitig der Stegmühlstaße mit Bordsteinabsenkungen versehene Querungsstelle zum Grünanlagen-Verbindungsweg.

Und weiter wird ausgeführt: „Insgesamt kann das Radverkehrsaufkommen mit rund 800 Rad / 8h noch als vergleichsweise gering eingestuft werden. Die Verkehrsbelastung im Kfz-Verkehr beträgt rund 6300 Kfz / 24 h; damit ist gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen eine Kombination aus Mischverkehr auf der Fahrbahn und >Gehweg“< mit Zusatz >Radfahrer frei< möglich.
Das Mobilitätsreferat unterstützt den Wunsch nach Radverkehrsanlagen in der Stegmühlstraße zwar grundsätzlich, allerdings wird kein so dringlicher Handlungsbedarf gesehen, dass ein aufwändiger Umbau der Straße v o r den Baumaßnahmen zum viergleisigen Ausbau der Bahntrasse gerechtfertigt wäre. Das Abbiegen in die Rambaldi- von der Nordseite der Stegmühlstraße wird als unkritisch gesehen und stellt kein Verkehrshindernis für den Radverkehr dar.