Erst Ärger wegen Rauchschwaden aus der benachbarten Wohnwagensiedlung Hin und Weg, danach Klagen über zu lautes „Ping-Pong“ von den Tischtennisplatten, nun Beschwerden wegen Partylärms im Pühnpark. Eine vom Bezirksausschuss an das Baureferat / Gartenbau weiter geleitete Mail beantwortete jetzt die Behörde: Schilder werden (vorerst) nicht aufgestellt, die Grünanlagenaufsicht checkt die Sachlage.
Bearbeitete Auszüge des Anliegeranliegens: „Wir wohnen in der Denninger Straße am Rand des Parks. Dort werden in den vergangenen zwei Jahren immer wieder Partys gefeiert, die mit lauter Musik und anderem Lärm einhergehen. Eine Häufung ist in den Schulferien zu beobachten, zumal dann auch unter der Woche gefeiert wird. So geschehen dieser Tage bis kurz vor 23 Uhr. Vor allem die Musik ist dann meist so laut, dass sie trotz geschlossenen Fenstern und Türen und selbst bei laufendem Fernseher deutlich zu hören ist, besonders die Beats.“
Und weiter: „Ein Nachbar hat schon mehrfach die zumeist Jugendlichen um Beendigung des Lärms gebeten, was mal mehr und mal weniger erfolgreich war, zumal es sich wohl um wechselnde Gruppen handelt. Den Feiernden ist vermutlich nicht klar, wie laut und auch weit die Musik und teilweise auch Gejohle abends / nachts zu hören ist. Auch tagsüber ist es manchmal laut im Park, da dort auch Sport mit Musikbegleitung getrieben wird.
Wir Anwohner möchten diese Störungen nicht länger. Eine einfache Maßnahme wäre Schilder vor allem an den Sitzgruppen aufzustellen mit dem Hinweis, dass Lärm (insbesondere laute Musik) gesetzlich oder zumindest aus Rücksichtnahme auf die Anwohner zu unterlassen ist; gegebenfalls zu bestimmten Uhrzeiten – die offiziellen Regelungen sind uns nicht bekannt.“ Nun denn. Kurz „gegoogelt“ und die „offiziellen Regelungen“ wären einsichtbar.
Das Gartenbauamt hat „das Anliegen geprüft“, schreibt (Auszüge): Die Nutzungsintensität in den Parks und Grünanlagen hat aufgrund der Pandemie generell stark zugenommen. Unsere Beobachtungen zeigen, dass die Angebote im Pühnpark angenommen werden und die Grünanlage von den Bürgern sehr gerne aufgesucht wird. Leider führt das rücksichtslose Verhalten einiger weniger immer wieder zu Beschwerden.
Laut Grünanlagennutzung dürfen andere nicht gefährdet, geschädigt oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Die Bestimmungen ermöglichen auch ohne Beschilderung eine Ahndung von Belästigungen und Störungen. Schilder sind lediglich das letzte Mittel zur Regelung der Aktivitäten, wenn Gespräche, Informationen, Ermahnungen und Verwarnungen nicht zur Lösung beitragen. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir gegenwärtig auf eine Beschilderung verzichten möchten.
Wir werden jedoch die Grünanlagenaufsicht anweisen, in nächster Zeit gezielt auf nächtliche Ruhestörungen im Pühnpark zu achten. Die Nutzer werden bei einem Fehlverhalten angesprochen und zu einem rücksichtsvollen Verhalten ermahnt. Darüber hinaus können Anwohner Feststellungen auch telefonisch bei der Einsatzzentrale der Grünanlagenaufsicht unter der Telefonnummer 233 – 276 56 melden. Sie ist täglich zwischen 6 und 22 Uhr erreichbar. Sofern es die Einsatzlage erlaubt, wird von dort bei Bedarf ein Aufseher entsandt. Nach 22 Uhr bitten wir bei Ruhestörungen die Polizei zu verständigen.“
Hoffnungsvoller Schlusssatz:„Wir sind zuversichtlich, dass die Kontrollen der Aufsicht zu einer Sensibilisierung der Nutzer führen und sich dadurch die Situation für die Anwohner verbessern wird.“