Das ging aber mal flugs: Kaum war der Antrag im Bezirksausschuss beraten worden, schon liegt die Antwort des Mobilitätsreferats vor. Ein Neubürger aus der Kirchheimer Straße hatte moniert, „dass die E-Ladeinfrastruktur in Daglfing weder für Autos noch für Roller vorhanden ist. Dies beißt sich ein wenig mit den Bestrebungen der Stadt, diese Mobilitätsangebote zu unterstützen.“ Im Kommunalparlament wurde einmal mehr moniert, dass die Installation von Ladesäulen keine kom­munale Aufgabe sei, dass mit diesen Stationen kostenlose „private“ Parkplätze geschaffen würden.

Die Behörde zum Antrag: Die Stadt versucht Wunschstandorte infolge nach Möglichkeit umzuset­zen. Da vor Ort eine Anzahl an Randbedingungen zu prüfen ist, welche einer Umsetzung entgegen­stehen können, kann einer detaillierten Prüfung vor Ort nicht vorgegriffen werden. Dazu zählen bei­spielsweise: die verbleibende Gehwegbreite (nach Errichtung der Ladesäule), die Verkehrssicher­heit (Schul- und Radwege), die Nähe zu Bäumen sowie zu unterirdischen Einbauten (Leitungen, Hydranten), Grundstückszufahrten, genehmigte Nutzungen (Freischankflächen, Wochenmärkte, regelmäßige Veranstaltungen). Hierfür wurde seit 2016 ein umfassender Kriterienkatalog erstellt.

Wunschstandorte können unter E-Mail elektromobilitaet.mor@muenchen.de gemeldet werden. Hilfreich sind dabei, so das Referat, eine Ortsangabe (optimal mit Bild) sowie eine kurze Begrün­dung, weshalb eine Ladesäule dort als besonders geeignet angesehen wird. Bei grundsätzlicher Eignung werden Standorte aufgenommen und für den weiteren Ausbau vorgemerkt.

Der Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum soll künftig unter Beteiligung Privater realisiert werden. Die Stadt hat sich für ein Vergabeverfahren mit einem Wettbewerb ent­schieden. Auf Grundlage der Angebote werden Verhandlungen geführt, um durch den Vergleich der verschiedenen Ansätze das beste Angebot für München zu erarbeiten. Das und folgende juristisch notwendige Verfahrensschritte benötigen Zeit. Daher „könne zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage getroffen werden, wann die nächste Phase zum Aufbau weiterer Ladestationen im öffentlichen Raum beginnt.“

Eine E-Ladestation wie am Rosenkavalierplatz (von 8 bis 20 Uhr bis zu vier Stunden im Ladezustand parken) ist aus Platz- und Kostengründen in Daglfing nicht machbar.    Foto: hgb

Und: Weite Teile von Daglfing, Zamdorf und Denning sind infolge der Art der Bebauung als Ge­biet mit dominantem Laden zu Hause klassifiziert. Hierfür ermöglicht das Referat im Programm >Klimaneutrale Antriebe< (www.muenchen.de/emobil) seit 2016 großzügige Förderungen. Nutzbar ist das Angebot sowohl für Privatpersonen wie auch gewerbliche Interessenten. Zutreffend ist je­doch ebenfalls, dass örtliche Herausforderungen bei der Installation auf Privatgrund auftreten kön­nen. Beim Aufbau im öffentlichen Raum weisen Ladepunktbetreiber auf die Herausforderung eines wirtschaftlichen Betriebs hin. Im vorliegenden Fall waren die Investitionskosten infolge (oft) zu geringer Gehwegbreiten zusätzlich erhöht.

Das Laden an Straßenlaternen ist aus vielen Gründen in München nicht zielführend umsetzbar. Exemplarisch können zwei Aspekte genannt werden: Die Straßenlaternen in der Kirchheimer Straße (sowie vielen weiteren) sind an der Grenze des öffentlichen Raumes zum Privatgrundstuck errichtet. Es wäre so stets ein Ladekabel über den Gehweg zu führen, was aus Gründen der Verkehrssicherheit für Mobilitätseingeschränkte, für Fußgänger sowie für Kinder auf Fahrrädern (vgl. § 2 (5) StVO) nicht gestattet werden kann. Zudem sind Straßenlaternen in München in Reihe geschaltet, es liegt also nur nachts Strom an. Die verbleibende elektrische Leistung ist hierbei zum Laden von Personenwagen zu gering und darf aus steuerlichen Gründen nicht veräußert werden.

Die Stadt begrüßt Ladepunkte beim Einzelhandel und bietet für diese über das Förderprogramm auch finanzielle Unterstützung an. Die Entscheidung dafür obliegt jedoch dem jeweiligen Flächeneigentümer.