Den gemeinsam genutzten Fußgänger- und Fahrradweg an der Bülowstraße vom Herkomer­platz bis zur Niedermayerstraße durch eine weiße Linie trennen. Der Bezirksausschusses hatte am 12. Oktober 2021 das Mobilitätsreferat (MOR) und da keine Reaktion erfolgte, am 14. Februar 2023 per „Mahnung“, um Prüfung gebeten. Für das Versäumnis entschuldigte sich jetzt die Behör­de, lehnte eine Linie ab und machte einen MOR-typischen irrwitzigen und wahnsinnig teuren Vorschlag: 32 Parkplätze auflösen!

Warum eigentlich eine Trennlinie? Der Radweg ist stark befahren. Durch die hohen Bäume, die den Weg säumen, ist der Abschnitt vor allem abends sehr dunkel, schlecht beleuchtet und birgt deshalb ein Sicherheitsrisiko für die Fußgänger und die Radler.

Das MOR in der Antwort zum Antrag (bearbeitete Auszüge): Das Anliegen einer Trennung von Fuß- und Radverkehr in der Bülowstraße ist nachvollziehbar. Die Breite des gemeinsamen Wegs beträgt teilweise nur 2,80 Meter, wobei er durch die seitliche Bepflanzung teilweise sogar noch we­niger breit wirkt. Die Haus´eingänge Nr. 10 bis 20 liegen zwar nach hinten versetzt, jedoch ist durch die Bepflanzungen entlang der Gebäude die Sicht eingeschränkt. Somit ist für Radler kaum wahr­nehmbar, wenn Anwohner beim Verlassen der Häuser auf den Gehweg treten., Auch für Anwohner sind Radfahrer teilweise nicht oder spät zu sehen.

Mit einer weißen Linie zwecks mehr Sicherheit den Fußgänger- und Fahrradweg an der Bülowstraße trennen – das geht laut Mobilitätsreferat nicht. Aber man könnte 32 Parkplätze auflösen ….   Foto: hgb

Die geringe Breite lässt keine getrennte Führung zu. So beträgt allein die Mindestbreite eines eigen­ständigen Gehwegs ohne Radverkehr 2,50 Meter. Das Mindestmaß eines Einrichtungsradwegs be­trägt gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) 1,60 Meter, was aber nicht den im Dezember 2022 vom Stadtrat beschlossenen Leitlinien zur Umsetzung des Radentscheids ent­spricht.

Alternativ könnte ein Entfall der Stellplätze am östlichen Straßenrand zugunsten eines Rad­fahrstreifens geprüft werden. Hierfür müsste das Ostende des Baumgrabens vor der Niederma­yerstraße umgebaut werden, um den Radverkehr vom Radfahrstreifen zurück auf den vorhandenen Radweg zu führen. Auch die Standorte vorhandener Signalmasten müssten angepasst werden.

Bevor die bauliche Machbarkeit vertieft geprüft wird, bitten wir um eine Rückmeldung des Bezirks­ausschusses, ob diese Lösung gewünscht wird. Es ist davon auszugehen, dass für die Maßnahme rund 32 Stellplätze und zwei bis drei kleinere Bäume entfallen müssten. Dennoch würde das Mobilitätsreferat – unter Vorbehalt der baulichen Machbarkeit – die Umsetzung dieser Mög­lichkeit begrüßen.

Da fragt man sich doch unwillkürlich: Geht’s noch, werte MOR-Mitarbeiter?