Die Barlowstraße in nördlicher Richtung über die Feuerstein- bis zur Flaschenträger- als Einbahnstraße ausweisen – diesen Antrag eines Bürgers hatten die Mitglieder des Bezirksausschusses mit 20 gegen elf Stimmen der CSU an das Mobilitätsreferat und die Polizei Bogenhausen mit der Bitte um eine Einschätzung weitergeleitet. Die Behörde jetzt in der Antwort: „Aktuell gibt es keine Veranlassung für verkehrsregelnde Maßnahmen.“
Zur Begründung hatte der Anwohner ausgeführt: „Bei entgegenkommenden Verkehr müssen die Autofahrer immer wieder auf den Gehweg ausweichen. Einfahrten, die ein Vorbeikommen ermöglichen würden, gibt es kaum beziehungsweise sie sind so klein, dass dies nicht möglich ist. Durch die Autos, die auf den Gehweg ausweichen, werden auch immer wieder Kinder gefährdet. Eine Einbahnstraße würde die Probleme lösen.“
Das Mobilitätsreferat grundsätzlich: „Eine Einbahnregelung ist eine sehr einschneidende Maßnahme. Sie wird für Straßen getroffen, die baulich zu schmal sind, um einen Zweirichtungsverkehr abzuwickeln oder als Mittel der Verkehrsberuhigung.“
Zum Ansinnen: „Die Barlowstraße verfügt im nördlichen Bereich über Breiten von 5,90 bis 5,50 Meter, die Feuersteinstraße über circa 5,50 Meter und die Flaschenträgerstraße über Breiten von etwa 6,90 bis sieben Meter. Diese Breiten sind geeignet, um einen Zweirichtungsverkehr abzuwickeln, selbst bei einseitigem Längsparken am Fahrbahnrand. Die vorhandenen Grundstücks- / Feuerwehrzufahrten und Lücken in der einseitigen Parkreihe sollten das Ausweichen bei entgegenkommendem Fahrverkehr gewährleisten. Durch die schmalere Fahrgasse wird gleichzeitig das Geschwindigkeitsniveau gebremst, was ebenfalls zu einer Verkehrsberuhigung beiträgt. Im beschriebenen Abschnitt ist nur ein sehr geringes Verkehrsaufkommen zu verzeichnen, weshalb Staus oder andere gravierende Verkehrsbehinderungen kein Thema sind.“
Ergo: „Es liegt weder eine besonders erhebliche Gefährdungslage noch eine erhebliche Verkehrsbelastung vor. Nachdem auch der Polizei bislang keinerlei Auffälligkeiten bekannt wurden, sehen wir aktuell keine Veranlassung für verkehrsregelnde Maßnahmen.“
Und: „Es sollte allen Kraftfahrern bekannt sein, dass Gehwege nicht befahren werden dürfen. Die Gesetzeslage ist hier eindeutig. Entsprechendes Fehlverhalten einiger Kraftfahrer und Gefährdungen von Kindern auf dem Gehweg sollten daher der Polizei umgehend mitgeteilt werden.“
