Der vom Bezirksausschuss gewünschte „Prüfauftrag zur Einrichtung eines Zweirichtungsradwegs in der Cosima- zwischen Ruth-Drexel- / Wesendonkstraße und Salzsenderweg / An der Salzbrücke“ wird seitens des Mobilitätsreferats „derzeit nicht zur Weiterverfolgung empfohlen.“ Die Gründe: keine Verbesserung der Verkehrssituation, erheblicher baulicher Aufwand verbunden mit Baumfällungen, Auflösung von Parkplätzen und Konfliktpotential mit dem Fußverkehr.“
Die Behörde, vielfach als Radl-Referat“ bezeichnet, in der Antwort, abgestimmt mit dem Baureferat (Auszüge, bearbeitet): „In dem Abschnitt trennt die Tram-Gleisanlage die Fahrstreifen. Angrenzend an die Fahrbahnen befindet sich westlich wie östlich je eine Längsparkbucht, ein schmaler Baumgraben, ein sehr schmaler Radweg und eine Gehbahn. Während die Gehbahnen eine regelkonforme Breite von bis zu circa 2,5 Meter aufweisen, sind die Radwege teilweise schmäler als 1,5 Meter. Die Baumgräben haben in den Bereichen der Parkplätze ebenfalls eine sehr geringe Breite. Auf der Ostseite stehen vier, auf der Westseite sechs Bäume.
Eine Verbreiterung der Radwege ist nur zulasten der Baumgräben und des Baumbestands möglich. Alternativ ist eine Verlegung der Radwege in die Trassen der Parkplätze denkbar. Hierfür müssten alle acht Parkplätze beiderseits der Cosimastraße entfallen. Allerdings ist dabei zu bedenken, dass die zur Verfügung stehende Breite für die Radwege lediglich circa zwei Meter beträgt. Das Mindestmaß für Zweirichtungsradweg-Anbindungen (kurze Abschnitte) beträgt drei Meter zuzüglich Sicherheitstrennstreifen. Diese Breite ist im Fall der Cosimastraße nur zu erreichen, wenn zusätzlich zu den Parkplätzen auch der Baumgraben genutzt und sämtliche Bäume gefällt würden.
Offen ist auch die Frage, was im Falle der Umsetzung des Zweirichtungsradwegs mit dem bestehenden Fußgängerüberweg geschieht. Ein komplettes Schließen wird in Hinblick auf die entstehenden Umwege für den Fußverkehr nicht als sinnvoll erachtet. Eine Sperrung für den Radverkehr ist praktisch kaum umsetzbar. Es ist daher davon auszugehen, dass weiterhin ein Großteil der Radfahrenden den direkten Weg durch die Umlaufsperre wählen wird und sich die Bestandssituation am Übergang auch durch das Angebot eines Zweirichtungsradweges kaum ändern wird.
Zu dem in der Begründung des Antrags erwähnten tödlichen Unfall: die Querung war nicht ursächlich. Laut Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) weist diese Querungsstelle auch keine Auffälligkeiten im Hinblick auf häufige Gefahrenbremsungen auf. Die Örtlichkeit ist daher im Hinblick auf das sonstige, vom tödlichen Unfall losgelösten Unfallgeschehen, rückblickend auf den Zeitraum seit 2010, insgesamt unauffällig, so dass sich allein daraus kein Handlungsbedarf ableiten lässt.“