Eine Verbesserung der Verkehrssituation, vor allem von Parkmöglichkeiten, sowie die Gehwegnutzung in der Gotthelfstraße und den angrenzenden Nebenstraßen – das hatte Anfang Juni ein Anlieger im Bezirksausschuss gefordert. Die Gründe: Im Winter seien die Fußwege wegen der vielen halbseitig auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuge schlecht von Schnee geräumt, die Gehwege seien deshalb teilweise nur eingeschränkt genutzt und viele Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen sowie Wohnmobile würden hier abgestellt.
Das Mobilitätsreferat hat inzwischen den Sachverhalt geprüft und geantwortet: „Die Gotthelfstraße und die umliegenden Straßen sind Teil einer Tempo-30-Zone. In mehreren dieser Wohnstraßen wurde zur Verkehrsberuhigung vor vielen Jahren eine Einbahnregelung eingeführt, um den Durchgangsverkehr zwischen Weltenburger – und Richard-Strauss- über die Stuntzstraße zu unterbrechen. Diese Verkehrsführungen haben sich über die Zeit bewährt. Gewidmete Straßen unterliegen dem Gemeingebrauch und können daher von jedermann im fließenden und ruhenden Verkehr genutzt werden. Besondere Parkvorrechte für Anwohner bestehen in der Gotthelfstraße / Nebenstraßen aktuell nicht.
Und weiter: „Dies soll sich jedoch Mitte / Ende 2025 ändern, da die Gotthelfstraße und die angrenzenden Nebenstraßen Teil eines Parklizenzgebiets werden sollen. Erfahrungsgemäß bringt die Parklizenzierung viele Neuerungen für Anwohner mit sich, die sich – in die Zukunft orakelt – allesamt positiv auf die in der Antragsbegründung aufgeführten Zustände auswirken werden.
Bis zur Einführung der Parklizenzierung verbleibt die Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Zuständigkeit der Polizeiinspektion 22. Diese ahndet bereits gegenwärtig im Rahmen der personellen Möglichkeiten dann das illegale Gehwegparken, wenn die Gehwegnutzung durch parkende Autos ihres Erachtens zu unzumutbaren Einschränkungen für Fußgänger führt.“