Die Verbesserung des Radwegs (Roteinfärbung an der Ein- und Ausfahrt Lidl), der Fußgängerinsel und des Geländes bei der Freischützstraße 46 – das hatte ein Anwohner im September im Bezirksausschuss gefordert. Zu den einzelnen Punkten war von dem Mann ausgeführt worden:
1. Radweg vor dem Lidl: „Vor der breiten Zufahrt gibt’s einen Radweg, der für einbiegende Autofahrer durch parkende Autos schlecht einsehbar ist. Ausfahrende Fahrzeuglenker übersehen vielfach die Radfahrer und die Autos auf der Straße. Mein Vorschlag: Den Radweg in Höhe der Zufahrt rot markieren. Vor der Zufahrt mindestens einen Parkplatz zwecks besserer Sicht entfernen.
2. Fußgängerinsel vor dem Lidl: „Neben der Bushaltestelle befindet sich ein Fußgängerinsel.Leider halten Autofahrer fast nie freiwillig an, um Personen über die Straße gehen zu lassen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Schüler des Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums in Pausen zum Discounter gehen, dürfte recht hoch sein. Noch mehr Fußgänger werden also diesen Übergang nutzen. Mein Vorschlag: Aus dieser Insel einen offiziellen Fußgängerweg mit Zebrastreifen machen.“ Dazu die Stadtteilvertreter: Ein Zebrastreifen wurde schon mehrfach gefordert, kann aber zurzeit nicht umgesetzt werden, da die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
3. Lidl-Areal: „Wenn man auf das Gelände läuft, kommen einem Autos von hinten und von vorne entgegen. Mein Vorschlag: Ich hoffe, Sie können mit den Verantwortlichen sprechen, um die Situation zu verbessern. Hinweis der Lokalpolitiker: Der Parkplatzbereich ist Privatgrund.
Die Beurteilung des Mobilitätsreferats (gekürzt, Auszüge, zum ersten Punkt): „Nach Prüfung der Situation des Radwegs vor dem Lidl befürworten wir eine Roteinfärbung nicht. Wir möchten eine inflationäre Roteinfärbung von Radwegen / Radwegabschnitten vermeiden, da dies bei den Verkehrsteilnehmern zu einem Gewohnheitseffekt führen könnte. Ein solcher Gewohnheitseffekt würde dem ursprünglichen Sinn der Roteinfärbung widersprechen, nämlich die Signalwirkung zur Verdeutlichung einer besonderen Gefahrenstelle zu erhalten. Um Anliegen zur Roteinfärbung gleich zu behandeln, beziehen wir uns auf objektive Kriterien der zu prüfenden Stellen.
Auch wenn Flächen subjektiv als gefährlich empfunden werden, spiegelt dies nicht immer die objektive Gefahrenlage vor Ort wider. An der Freischützstraße 46 im Speziellen kam es in den vergangenen Jahren zu keinen Unfällen und auch sonst liegen uns keine objektiven Anhaltspunkte vor, die eine Hervorhebung der Stelle als besonders gefährlich rechtfertigen würden.
Flächige Rotfärbungen von Radverkehrsanlagen werden in München etwa an konfliktreichen oder stark befahrenen Kreuzungen vorgenommen. Damit die Signalwirkung der Rotfärbung erhalten bleibt, wird in jedem Einzelfall geprüft, ob eine Einfärbung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zweckmäßig ist und in welchem Umfang sie erforderlich ist.“
